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Ansbach : Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Verdacht auf IS-Mitgliedschaft

  • Aktualisiert am

Bild: Reuters

Auf dem Handy des Täters von Ansbach hat die Polizei ein Video gefunden, in dem sich der Syrer auf die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ bezieht. Die Bundesanwaltschaft hat deswegen nun die Ermittlungen aufgenommen.

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          Nach dem Anschlag von Ansbach verdichten sich nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund. Auf dem Handy des Täters hätten Ermittler ein Video gefunden, in dem dieser einen Terroranschlag „im Namen Allahs“ gegen Deutsche androhe, sagte Herrmann am Montagnachmittag in Nürnberg. Darüber hinaus bezeugte 27 Jahre alte Syrer, der sich am Sonntagabend in der mittelfränkischen Stadt mit einer Sprengsatz selbst in die Luft gesprengt hatte, in der Sequenz demnach seine „Zugehörigkeit“ zum Anführer der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“, Abu Bakr al Bagdadi.

          Auch aus diesem Grund übernahm am Montagabend die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Es bestehe der Verdacht, dass der Attentäter Mitglied im IS gewesen sei, teilte die Behörde in Karlsruhe mit.

          Der Mann habe in dem Video unter anderem „einen Racheakt“ gegen Deutsche angekündigt, „weil sie sich dem Islam in den Weg stellen“, sagte Herrmann unter Berufung auf eine erste „provisorischen“ Übersetzung des auf Arabisch erstellten Videos. Für ihn sei damit „unzweifelhaft“ erwiesen, dass es bei dem Geschehen „um einen Anschlag, um einen Terroranschlag mit entsprechend islamistischem Hintergrund“ handle.

          Der vor zwei Jahren aus Syrien eingereiste Flüchtling hatte am Sonntagabend das Gelände eines Open-Air-Konzerts betreten wollen, war am Eingang jedoch abgewiesen worden, weil er keine Eintrittskarte hatte. Kurz darauf explodierte sein Rucksack, als sich der Täter gerade vor einem Weinlokal aufhielt. Er selbst starb, 15 Menschen wurden verletzt.

          Abschiebung nach Bulgarien angedroht

          Der Sprengkörper sei offensichtlich mit scharfkantigen Metallteilen gefüllt gewesen, sagte Polizei-Vizepräsident Fertinger weiter. Durch die Explosion hätte eine Vielzahl von Menschen verletzt oder getötet werden können. Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger bezeichnete den Anschlag als versuchten Mord in 15 Fällen sowie schwere staatsgefährdende Straftat.

          Die Asylunterkunft des Täters wurde nach Polizeiangaben kurzzeitig evakuiert. Dort fanden die Ermittler einen Benzinkanister mit Diesel sowie Salzsäure, Alkoholreiniger, Lötkolben, Drähte, Batterien und Kieselsteine, außerdem einen Laptop mit gewaltverherrlichenden Bildern, die in Verbindung zum IS stehen, wie Fertinger sagte.

          Nach Angaben von Bundesinnenminister de Maizière war der Syrer bereits vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen. Im August 2014 habe der Flüchtling aus Syrien einen Asylantrag gestellt. Im Verfahren seien Registrierungen in anderen EU-Staaten festgestellt worden: Es habe eine registrierten Antrag in Bulgarien gegeben und später in Österreich. Bulgarien habe mitgeteilt, dass der Mann dort einen Flüchtlingsschutz zuerkannt bekommen habe.

          In Deutschland sei mit Bescheid vom 2. Dezember 2014 der Asylantrag des Syrers abgelehnt und die Abschiebung nach Bulgarien angeordnet worden. Das Verwaltungsgericht in Ansbach habe dies bestätigt, sagte de Maizière weiter. Dann seien im Rahmen des Gerichtsverfahrens medizinische Atteste vorgelegt worden, die die psychische Labilität des Mannes untermauert hätten. Daher sei die Abschiebeandrohung zunächst aufgehoben und am 13. Juli dieses Jahres wieder aufgenommen worden. Es habe eine neue Ausreiseaufforderung gegeben - verbunden mit einer erneuten Abschiebeandrohung nach Bulgarien.

          De Maizière sagte, der mutmaßliche Täter habe zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen. Er sei zwischenzeitlich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Vize-Polizeipräsident Fertinger bezeichnete diese Versuche als „oberflächlich“. Der Mann habe sich zwar an den Handgelenken geritzt. Mit seiner Erfahrung wäre er aber sicherlich in der Lage gewesen, sich umzubringen. Ein Indiz dafür seien die Kriegsverletzungen am Körper des Syrers, sagte Fertinger.

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