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Einigung zu Bundes-Notbremse : Ausgangsbeschränkungen erst ab 22 Uhr

Mitarbeiter der Ordnungsamtes patrouillieren am 17. April durch Köln, wo eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gilt. Bild: dpa

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen. Der Einzelhandel soll zumindest eingeschränkt weiter arbeiten können. Auch nächtliches Joggen bleibt teilweise erlaubt.

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          Die Beschränkungen der im Bundesinfektionsschutz-Gesetz verankerten „Notbremse“ werden weniger strikt ausfallen als von der Bundesregierung beabsichtigt. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfes einigten sich die Koalitionsparteien Union und SPD darauf, den Beginn der nächtlichen Ausgangssperre um eine Stunde auf 22 Uhr zu verschieben; bis Mitternacht soll überdies Spazierengehen oder Joggen im Freien ohne Begleitung möglich sein. Weitere weniger strikte Beschränkungen sollen für den Einzelhandel gelten; die Schließung von Schulen ist hingegen jetzt bei steigenden Infektionszahlen rascher vorgesehen als ursprünglich geplant.

          Johannes Leithäuser
          Politischer Korrespondent für das Vereinigte Königreich und Irland.

          Die Novelle zum Infektionsschutz-Gesetz soll am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden; anschließend muss sie noch den Bundesrat passieren. Der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner hat gegen die ursprünglich vorgesehene Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr eine gerichtliche Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt; es gilt als sicher, dass sich an dieser Absicht durch die einstündige Verlegung des Beginns der Ausgangsbeschränkungen nichts ändert.

          Gültig bis zum 30. Juni

          Nachdem die SPD zu Beginn der Beratungen der Notbremse im Bundestag verlangt hatte, für Kinder müsse Sport im Freien auch bei gestiegenen Infektionszahlen weiter möglich sein, soll nun die sportliche Betätigung in Gruppen für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren weiter möglich sein. Andererseits soll der Schwellenwert sinken, von dem an der Präsenzunterricht in Schulen untersagt wird. Hier hatte die CDU auf Änderungen gedrungen. Ursprünglich sollte die Aussetzung des Unterrichts in der Schule erst von einer Inzidenz von 200 Fällen je 100.000 Einwohner je Woche gelten, nun wird ein Wert von 165 angegeben.

          Die Koalitionsparteien einigten sich überdies darauf, die Geltungsdauer der „Notbremse“ bis zum 30 Juni zu befristen. Außerdem wurden Änderungen für den Mechanismus verabredet, mit dem die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg weitere Beschränkungen oder Lockerungen beim Corona-Infektionsschutz erlassen kann. Bislang war für solche Verordnungen eine Zustimmungspflicht des Bundesrats vorgesehen, während der Bundestag nur mittels einer Widerspruchsklausel an ihrem Zustandekommen beteiligt gewesen wäre. Nun soll auch die aktive Zustimmung des Bundestags notwendig sein, bevor solche Verordnungen in Kraft treten können.

          Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer sagte am Montag, die dritte Corona-Infektionswelle „hat Deutschland fest im Griff“. Das Gesundheitssystem „droht an seine Belastungsgrenze zu geraten“. Am Montag morgen tagten abermals alle mit der Bekämpfung der Pandemie befassten Minister mit der Bundeskanzlerin im sogenannten „Corona-Kabinett“. Demmer sagte, die Berichte und Warnungen aus den Kreisen des medizinischen Personals und aus der Wissenschaft müssten ernst genommen werden. Das Corona-Kabinett beschloss, Medikamente zur Bekämpfung der Covid-Erkrankung, die auf der Wirkung von monoklonalen Antikörpern beruhen, zentral zu beschaffen; über den Einsatz sollen dann jeweils die behandelnden Ärzte entscheiden.

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