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Digitalpakt : Weiterhin uneins

  • -Aktualisiert am

Bund und Länder ringen suchen nach dem richtigen Weg, um digitales Lernen in den Schulen zu fördern. Bild: dpa

Die Kultusminister haben zu Recht darauf verzichtet, die Vereinbarung über den Digitalpakt zu unterzeichnen. Schließlich ist dessen verfassungsrechtliche Grundlage weiterhin ungeklärt.

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          Immerhin sind sich Bund und Länder einig darüber, dass der Digitalpakt zügig kommen muss. Damit allerdings endet die Gemeinsamkeit auch schon. Denn über das Wie sind sich die Verhandlungspartner, die den Pakt auf einer veränderten Grundlage nun schon zum zweiten Mal in mühsamen Absprachen ausverhandelt haben, uneiniger denn je. Nicht einmal innerhalb der Länder gibt es Klarheit darüber. Weil im Berliner Koalitionsvertrag eine Grundgesetzänderung zur Bedingung für den Digitalpakt gemacht wurde, nutzte die Opposition im Bundestag die Chance, möglichst weitreichende Eingriffsrechte des Bundes in die föderalen Bildungszuständigkeiten durchzusetzen, weil die eigentlich beabsichtigte Aufhebung des Kooperationsverbots nicht konsensfähig war.

          Daran stoßen sich die unionsregierten Länder stärker als die sozialdemokratisch regierten. Bei den Ministerpräsidenten fiel die Ablehnung der Grundgesetzänderung einhellig aus, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde angerufen. Die Kultusminister der Unionsländer sähen den Digitalpakt am liebsten ohne Grundgesetzänderung kommen und haben dafür auch Vorschläge unterbreitet. Die SPD-Kultusminister fürchten weniger die Übergriffe des Bundes in ihre Landespolitik als die hälftige Kofinanzierung aller künftigen Projekte. Dazu sehen sich die finanzschwachen Länder nicht in der Lage.

          Angesichts dieser Gemengelage haben die Kultusminister zu Recht darauf verzichtet, die Vereinbarung über den Digitalpakt zu unterzeichnen. Schließlich ist dessen verfassungrechtliche Grundlage weiterhin ungeklärt. Da die Ministerpräsidenten der Union sehr grundsätzliche Bedenken geltend gemacht haben, ist nicht damit zu rechnen, dass der Vermittlungsausschuss zu einem schnellen Ergebnis kommt. Die Schulen werden deshalb frühestens im Sommer kommenden Jahres Geld für Computer oder Laptops erhalten. Mehr als 25000 Euro pro Schule und Jahr sind es ohnehin in den kommenden fünf Jahren nicht. Damit lassen sich keine großen Sprünge machen. Die Länder sollten die Zeit jetzt nutzen, sich mit den Kommunen als Schulträgern darüber zu verständigen, wer eigentlich für die Instandsetzung und Wartung der IT zuständig ist. Das sind Daueraufgaben, für die der Digitalpakt ohnehin nicht taugt.

          Heike Schmoll
          Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

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