Datenschutz und Freiwilligkeit : Braucht es ein Begleitgesetz zur Corona-App?
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Der Startbildschirm der deutschen Corona-App Bild: dpa
Mitte des Monats soll die App zur Verfolgung von Infektionsketten fertig sein, doch längst gibt es neue Forderungen. Die Grünen wollen gesetzliche Regelungen, um das Vertrauen in die App wiederherzustellen.
Die Corona-App soll Mitte Juni kommen, der Streit darüber ist schon Monate alt. Gegen die Idee, Kontakte von infizierten Personen mit Hilfe von Handys zu ermitteln und zu informieren, hat kaum jemand etwas einzuwenden. Dass Anwesenheitslisten in Behörden, Cafés und Kirchen ausgefüllt und im Ernstfall abtelefoniert werden müssen, bestätigt zwar manches Vorurteil gegen den Stand der Digitalisierung in Deutschland, gilt aber doch allgemein als Missstand.
Schon kurz nach den ersten Krankheitsfällen in Deutschland kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, dass man hier modernere Wege finden müsse. Zunächst brachte er eine Handy-Ortung per Funkzellenabfrage ins Spiel, der Vorschlag wurde jedoch noch vor der Abstimmung im Bundestag aus dem Gesetzentwurf gestrichen – aus Datenschutzgründen und weil das Verfahren so unpräzise ist, dass ein epidemiologischer Nutzen nicht zu erwarten war. Stattdessen setzte sich die Ortung per Bluetooth durch, was sogleich den nächsten Konflikt mit sich brachte, nämlich die Frage, ob die Daten zentral oder dezentral gespeichert werden sollten. Die Bundesregierung entschied sich am 15. April zunächst für Ersteres. Doch die Kritik von Datenschützern, Hackern und Netzaktivisten war so heftig, dass die Bundesregierung nur zehn Tage später bekanntgab, nun doch auf den dezentralen Ansatz setzen zu wollen.
Parallel zu all dem sorgte auch das Robert-Koch-Institut für ein gewisses Ausmaß an Verwirrung, indem es am 7. April eine Corona-App vorstellte, die aber gerade nichts mit der damals bereits rege diskutierten Kontaktverfolgung zu tun hatte, sondern vielmehr die freiwillige Spende der Daten von Fitnessarmbändern zu Forschungszwecken ermöglichen sollte. Als der Chaos Computer Club dieser App am 20. April in einem Gutachten zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel bescheinigte, sahen viele das bereits als Vorzeichen für die Kontakt-Tracing-App, von der auch nichts Besseres zu erwarten sei.
Gesetz als vertrauensbildende Maßnahme
Dass in der Kommunikation vieles nicht gut gelaufen ist, sieht man nun auch in der Bundesregierung so. Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte rückblickend: „Vielleicht hätte es geholfen, das Projekt besser zu erklären und konstruktiver mit Kritik umzugehen.“ Zu Beginn der Diskussionen über eine digitale Corona-Kontaktverfolgung sei die Akzeptanz in der Bevölkerung „überwältigend“ gewesen, äußerte Bär im Mai in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung aber hat die App wenig Sinn. Nach Schätzungen funktioniert sie nur, wenn rund 60 Prozent der Deutschen mitmachen, das sind etwa 50 Millionen Menschen.
Die politische Debatte dreht sich um die Frage, wie man das notwendige Vertrauen aufbauen kann. Die Grünen im Bundestag haben schon Anfang Mai gefordert, dass hierfür ein Gesetz nötig sei. Eine gesetzliche Regelung sei „dringend notwendig“, um Vertrauen wiederherzustellen, Akzeptanz sicherzustellen und für die nötige Rechtsklarheit zu sorgen, meint Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, der die Federführung für den Antrag hatte. Nach den Vorstellungen seiner Fraktion soll das Gesetz die Freiwilligkeit sicherstellen, indirekter Zwang etwa durch die Bevorzugung von Nutzern soll ausgeschlossen werden.
Außerdem soll das Gesetz die Reduktion auf die absolut notwendigen Daten garantieren und die Löschung zum frühstmöglichen Zeitpunkt sicherstellen. Ausgeschlossen werden soll zudem, dass Sicherheitbehörden auf die Daten zugreifen können. Grüne verweisen hier warnend auf die Erfahrungen mit dem Unternehmen Toll Collect, das das System zur Einnahme der Lkw-Maut aufgebaut hat: Die Begehrlichkeiten von Sicherheitsbehörden habe man nur deshalb zurückweisen können, weil die Beschränkung eindeutig im Gesetz gestanden habe.