Schmähgedicht-Affäre : Böhmermann will keine Unterlassungserklärung abgeben
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Unter immer größerem Druck: Jan Böhmermann Bild: dpa
Trotz des wachsenden Drucks wegen seines Schmähgedichts gegen den türkischen Präsidenten Erdogan will der Satiriker Jan Böhmermann keine Unterlassungserklärung abgeben. Erdogan habe sein Gedicht missverstanden.
In der Affäre um sein Schmähgedicht gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan gerät der Satiriker Jan Böhmermann immer mehr unter Druck. Doch Böhmermann will keine Unterlassungserklärung abgeben – trotz der Strafanzeige wegen Beleidigung, die Erdogan bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingereicht hat. Das berichten die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“.
Demnach habe Böhmermanns Anwalt Christian Schertz den Anwälten Erdogans mitgeteilt, es sei „offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht“.
Beim ZDF ist bislang keine Aufforderung der Anwälte Erdogans eingegangen, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Neben der persönlichen Strafanzeige Böhmermanns durch Erdogan hat die Türkei zuvor auch ein Strafgesuch wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs bei der Bundesregierung gestellt, über die diese nun berät. Die Bundesregierung verkündete am Mittwoch, sie werde in diesem Punkt auf jeden Fall eine Entscheidung treffen.
Seibert: „Bundesregierung drückt sich nicht um Entscheidung“
„Die Bundesregierung drückt sich nicht um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. „Diese Entscheidung wird getroffen.“ Wann, sagte er nicht. Aus Regierungskreisen verlautete, es könne noch diese Woche sein.
Eine von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann erhobene Forderung, den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs zur Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts schnell abzuschaffen, verfolgt die Bundesregierung derzeit nicht. Es gebe dazu keine „Pläne“ von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), sagte eine Ministeriumssprecherin.
Wird im Laufe eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ein Gesetz geändert, gilt demnach zum Zeitpunkt einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Entscheidung das mildeste Gesetz. Für den Fall Böhmermann seien dies aber „hypothetische“ Fragen, sagte die Sprecherin.