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BND-Affäre : Großbaustelle Geheimdienstkontrolle

  • -Aktualisiert am

Radarkuppeln der Abhöranlage in Bad Aibling in Bayern. Bild: dpa

Wer kontrolliert wirksam die Geheimdienste? Die jüngste Affäre um den BND und seine Zuarbeit für den amerikanischen NSA zeigt die Überforderung der parlamentarischen Gremien mit dieser Aufgabe. Eine Reform der Geheimdienstkontrolle ist dringend notwendig. Ein Gastbeitrag.

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          Die Debatte um die enge Kooperation von Bundesnachrichtendienst und des amerikanischen Geheimdienstes NSA erreichte in der vergangenen Woche eine neue Dimension. Zum einen beklagten Mitglieder der G10-Kommission des Bundestags öffentlich, dass sie sich vom Kanzleramt hintergangen fühlten. Zum anderen informierte Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU) das parlamentarische Kontrollgremium darüber, dass der BND der NSA wohl über Jahre dabei geholfen habe, Unternehmen und Personen in Deutschland und Europa auszuspionieren.

          Außerdem gab der Betreiber des Internetknotens DE-CIX in Frankfurt bekannt, den BND beim Bundesverwaltungsgericht wegen des massenhaften Ausspähens von ausländischen Internetnutzern verklagen zu wollen. Die Bundesregierung kann nicht länger ignorieren, was Fachleute schon lange wissen: Die Aufsicht und Kontrolle über den Bundesnachrichtendienst ist dringend reformbedürftig.

          Deutlich ausbaufähig ist dabei nicht nur die parlamentarische Kontrolle sondern auch die gerichtsähnliche Kontrolle der G-10 Kommission, die Dienstaufsicht im BND und im Kanzleramt. Notwendig ist eine umfassende Reform der Nachrichtendienstführung in Deutschland.

          Die G-10 Kommission des Bundestages muss aufgerüstet werden

          Bei der richterlichen Kontrolle für Eingriffe der Nachrichtendienste in das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis ist die Schieflage momentan am größten. Strenggenommen gibt es in Deutschland gar keine richterliche Kontrolle. Sie wird stattdessen gerichtsähnlich durch die G-10 Kommission des Bundestages vorgenommen. Deren Mitglieder kritisieren seit Monaten, dass das eigentliche Kerngeschäft des BNDs außerhalb ihrer Kontrollkompetenz liegt. Soll heißen: Der Großteil dessen, was der Bundesnachrichtendienst im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung tut, erfolgt derzeit ohne klare Rechtsnorm und ohne richterliche Kontrolle.

          Jetzt bezichtigen einige Mitglieder der Kommission das Kanzleramt, sie bei der Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen auch noch ausgetrickst zu haben. Diese Missstände ließen sich durch die folgende Reformvorschläge beheben: Erstens wird die Praxis der Auslandsüberwachung auf eine unmissverständliche gesetzliche Grundlage gestellt. Staatsangehörige anderer EU-Staaten werden dabei beim Schutz ihrer Rechte nicht schlechter gestellt als deutsche Staatsbürger.

          Zweitens müssen alle geplanten Abhörmaßnahmen, unabhängig davon ob sie Deutsche oder Nicht-Deutsche betreffen und außerhalb des deutschen Territoriums stattfinden, von der G-10 Kommission zur Bewertung und Genehmigung vorgelegt werden.

          Drittens: wenn zukünftig über die Anträge der Nachrichtendienste entschieden wird, sollte ein Bürgerrechtsanwalt in das Verfahren eingebunden werden. Neben diesen Vorschlägen für eine Novellierung des Nachrichtendienstrechts bedarf es natürlich auch zusätzliches sowohl juristisch als auch technisch versiertes Fachpersonal innerhalb der Kommission.

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          Die Dienstaufsicht beim BND hatte seit geraumer Zeit befürchtet, dass nicht alle von der NSA erbetenen Daten einfach so hätten weitergeleitet werden sollen. Mit personellen Konsequenzen ist das Problem nicht aus der Welt zu schaffen.

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