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Bleiberecht : Baden-Württemberg plant Initiative für arbeitende Flüchtlinge

Ein aus Syrien stammender Flüchtling (links) überprüft in der Daimler-Gießerei in Esslingen-Mettingen mit seinem Mentor einen Achsträger. Bild: dpa

Zahlreiche Unternehmer haben sich dafür eingesetzt, die Bleibeperspektiven arbeitender Flüchtlinge zu verbessern. Nun will Baden-Württembergs Landesregierung die Initiative ergreifen.

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          Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass gut integrierte und arbeitende Flüchtlinge mit Duldungsstatus künftig nicht mehr leichtfertig abgeschoben werden können. Dazu müsste das Beschäftigungsduldungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft tritt, noch einmal geändert werden. Bisher muss ein gut integrierter und arbeitender Flüchtling eine zwölfmonatige Vorduldungszeit nachweisen, um eine Beschäftigungsduldung zu erlangen. Nach dem Willen von Grünen und CDU soll die Dauer des Asylverfahrens auf die Vorduldungszeit angerechnet werden. Künftig könnte dann eine sechsmonatige Vorduldung genügen. Auch Unternehmer fordern eine solche Regelung seit langem.

          Spektakuläre Abschiebung in Konstanz

          Rüdiger Soldt
          Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

          In Baden-Württemberg und Bayern hatten sich 170 Unternehmen wie der Werkzeuglieferant Würth oder die oberschwäbische Bio-Brauerei Härle, mit der Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ für eine solche Regelung eingesetzt. „Wir hatten in den vergangenen sechs Monaten 20 Fälle, in denen Flüchtlinge ohne Beschäftigungsduldung abgeschoben wurden. Vor allem für kleine Handwerksbetriebe ist das schlecht“, sagte Gottfried Härle.

          Erst jüngst hatte es in Konstanz einen spektakulären Abschiebungsfall gegeben: Der Nigerianer Lukmann Lawall, der viele Jahre in einer Gaststätte beschäftigt gewesen war, schob die Polizei Anfang Dezember ab, weil er keine Beschäftigungsduldung hatte. Aus Protest ließ sein Chef, ein CDU-Stadtrat, sogar sein Mandat im Gemeinderat vorübergehend ruhen.

          Zuerst anerkannte Flüchtlinge in Arbeit bringen?

          Die Landesregierung in Stuttgart hofft, dass sich die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen und die schwarz-grüne Landesregierung der Bundesratsinitiative anschließen. Bis über den Vorstoß entschieden ist, soll das für Abschiebungen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe die Ermessensspielräume so weit wie möglich ausnutzen. Das baden-württembergische Innenministerium weist darauf hin, dass im Südwesten 67.000 Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und subsidiäre Flüchtlinge leben, die arbeiten können und 17.800 Geduldete, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Auch, wenn man sich jetzt darauf verständigt habe, auf eine Änderung des Beschäftigungsduldungsgesetzes hinzuwirken, müssten zunächst die Flüchtlinge mit gesicherten Aufenthaltsstatus in Arbeit gebracht werden. Wenn man den „Spurwechsel“ zu stark erleichtere, spiele man auch Schleppern in die Hände, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

          Die Einigung von CDU und Grünen auf die Bundesratsinitiative kam auch zustande, weil Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine abermalige Novellierung des Polizeigesetzes gefordert hatte. Das hatten die Grünen nach einer ersten Verschärfung des Polizeigesetzes zu Beginn der Legislaturperiode zunächst kategorisch abgelehnt. Jetzt sind sie bereit, einer Änderung zuzustimmen, die es Polizisten erlaubt, Bodycams auch in Wohnungen oder Diskotheken zu verwenden. Die Bodycam, so Strobl, führe zu weniger Aggression und Gewalt gegen Polizeibeamte. Auch die Durchsuchung verdächtiger Personen auf Großveranstaltungen soll erleichtert werden. Nicht durchsetzen konnte sich die CDU mit den Forderungen, die Fahndungsbefugnisse in Grenzgebieten auszuweiten und Online-Durchsuchungen zu erlauben.

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