BKA-Bericht :
Verfassungsschutz soll straffällige V-Leute in der rechten Szene geschützt haben

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Straftaten von rechten V-Leuten sollen auf Betreiben des Verfassungsschutzes nicht verfolgt worden sein.
Der Verfassungsschutz soll rechte V-Leute vor Strafverfolgung geschützt haben. Dies geht aus einem geheimen Bericht des Bundeskriminalamts hervor, aus dem „Der Spiegel“ zitiert. Verfassungsschutz-Präsident Maaßen fordert die Einrichtung eines zentralen V-Leute-Registers.

Der Verfassungsschutz soll nach einem Medienbericht in den neunziger Jahren schützend seine Hand über straffällig gewordene V-Leute aus der rechten Szene gehalten haben. Das Magazin „Der Spiegel“ zitiert aus einer als geheim eingestuften Analyse des Bundeskriminalamts (BKA) von 1997. Darin wirft das BKA dem Bericht zufolge den Verfassungsschützern vor, V-Leute vor Durchsuchungen zu warnen und wichtige Informationen erst so spät an die Polizei weiterzugeben, dass rechte Aktionen nicht mehr verhindert werden könnten. Informanten würden für ihre Straftaten oft weder angeklagt noch verurteilt. Viele seien „überzeugte Rechtsextremisten“.

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