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Bildungspolitik : Weitere Korrekturen bei Bologna-Reform

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Kultusminister und Hochschulrektoren sind sich einig und versprechen den Studenten weniger Prüfungen und leichtere Ortswechsel, um Probleme bei den Bachelor- und Masterstudiengänge nach der Bologna-Reform zu beheben.

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          Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich bei ihrer gemeinsamen Tagung in Bonn am Donnerstag darauf geeinigt, gemeinsam die Probleme der konsekutiven Studiengänge (Bachelor und Master) nach der Bologna-Reform zu beheben. Die von den demonstrierenden Studenten beklagten Prüfungsbelastungen sollen reduziert werden. Künftig soll es nicht mehr als eine Prüfung pro Modul geben.

          In Module werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten (ECTS-Punkte) belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (Vorlesungen, Übungen, Praktika). Da die Vergabe von Leistungspunkten nur den erfolgreichen Abschluss, nicht aber zwingend eine Prüfung voraussetzt, ließen sich in begründeten Fällen auch mehrere Module mit einer Prüfung abschließen, schlagen KMK und HRK vor.

          Arbeitsbelastung: „Realistisches und vertretbares Maß“

          Außerdem wollen die Kultusminister gemeinsam mit den Hochschulrektoren die Arbeitsleistung für die Studierenden überprüfen und ein „realistisches und vertretbares Maß“ gewährleisten. Pro Semester werden insgesamt 30 Leistungspunkte vergeben (für einen Bachelor sind 180 ECTS-Punkte nötig). Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis 30 Stunden angenommen, so dass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 bis 900 Stunden beträgt (also 32 bis 39 Stunden pro Woche in 46 Wochen im Jahr).

          HRK-Präsidentin Margret Wintermantel sucht das Gespräch mit den protestierenden Studenten in Bonn
          HRK-Präsidentin Margret Wintermantel sucht das Gespräch mit den protestierenden Studenten in Bonn : Bild: dpa

          Um den Studienortwechsel im In- und Ausland zu erleichtern, soll die wechselseitige Anerkennung von Prüfungsleistungen zwischen den Hochschulen national und international ermöglicht werden. Bisher war ein Studienortwechsel auch im selben Bundesland daran gescheitert, dass jedes Fach jeder Universität eigene Module entwickelt hatte, die nicht mit denen einer anderen Landesuniversität kompatibel waren.

          Flexiblere Vorgaben

          Darüberhinaus wollen Kultusminister und Hochschulrektoren die länderübergreifenden Vorgaben für die Bachelor- und Masterstudiengänge weitgehend flexibilisieren. Ein Bachelorstudiengang könnte also in Zukunft auch sechs, sieben oder acht Semester, ein Master-Studiengang vier, drei oder zwei Semester umfassen. An der Regelstudienzeit von fünf Jahren allerdings wird nicht gerüttelt, wenn es um die Akkreditierung konsekutiver Studiengänge an einer Hochschule geht. Nicht reglementiert ist durch diese länderübergreifenden Strukturvorgaben das individuelle Studierverhalten. Niemand hindert einen Studenten, nach einem vierjährigen Bachelorstudium an einer bestimmten Hochschule einen zweijährigen Masterstudiengang an einer anderen Hochschule zu beginnen, so dass er auf eine Gesamtstudiendauer von sechs Jahre kommt. HRK und KMK wollen außerdem dafür sorgen, dass es keine länderspezifischen Regelungen mehr gibt, die über die länderübergreifenden Vorgaben hinausgehen und die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen deshalb wieder einengen.

          Bis die Veränderungen in den Hörsälen angekommen sind, wird es allerdings noch dauern, weil die Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und die Rahmenvorgaben für Modularisierung mit dem Akkreditierungsrat abgestimmt und dann am 4. Februar kommenden Jahres von den Amtschefs beschlossen werden müssen.

          In der gemeinsamen Erklärung von KMK und HRK heißt es, man habe Kritikpunkte der Studierenden zum Bologna-Prozess aufgenommen, gemeinsam Entscheidungen getroffen und sei nun der Meinung, dass wieder ein geregelter Studienbetrieb aufgenommen werden müsse. Man setze sich gemeinsam dafür ein, dass das Ziel des Bildungsgipfels, zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung aufzuwenden, erreicht werde und aus diesen Mitteln auch die Verwirklichung des Bologna-Prozesses vorangetrieben werde.

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