Bildungspolitik : SPD gegen „Teillösung“ bei Kooperationsverbot
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Nicht gestritten: Generalsekräter Döring (l.), Gröhe und Dobrindt Bild: dpa
Der Bund-Länder-Kooperationsvertrag in der Bildungspolitik soll gelockert werden. Doch die SPD stemmt sich dagegen. Neben der Wissenschaft sollen auch die Schulen einbezogen werden.
Die Vereinbarung der Führung der schwarz-gelben Koalition, das Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildungspolitik zu lockern und durch eine Grundgesetzänderung neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu schaffen, droht am Widerspruch der SPD zu scheitern. Der SPD-Vorsitzende Gabriel und Generalsekretärin Nahles wandten sich am Montag gegen eine Beschränkung der Grundgesetzänderung auf die Wissenschaftsförderung. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir hier eine Teillösung akzeptieren“, sagte Frau Nahles. Zuvor hatte Gabriel gefordert, auch für den schulischen Bereich müsse das Kooperationsverbot fallen. Wegen der Grundgesetzänderung, die einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf, ist die Koalition auf die SPD angewiesen. Bildungsministerin Schavan kündigte an, noch vor der Sommerpause einen Referentenentwurf vorzulegen.
Das Vorhaben war Teil einer Fülle von Absprachen, welche die Spitzen von Union und FDP am Sonntagabend im Koalitionsausschuss getroffen hatten. Die Koalition wertete die Ergebnisse als Beleg dafür, dass das Bündnis trotz des Streits über die Benennung Joachim Gaucks zum Bundespräsidentenkandidaten seine Handlungsfähigkeit nicht eingebüßt habe. Diese sei vielmehr bestätigt worden, sagte der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Brüderle und die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt hatten das zuletzt als das eigentliche Ziel der Sitzung des Koalitionsausschusses bezeichnet. Gabriel kritisierte die Sitzung als Show-Veranstaltung.
Klarstellung im Presserecht
Die Koalition verständigte sich auf einen Text mit dem Titel „Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt“. Die - zum Teil schon eingeleiteten oder längst abgesprochenen - Maßnahmen betreffen Fragen der Finanz-, der Wirtschafts-, der Rechts- und der Bildungspolitik. In dem Papier heißt es, die Bundesregierung setze „den Kurs der soliden Staatsfinanzen“ fort. Es wurde die Reform des Kartellrechts verabredet, von der auch die Verbraucher profitieren würden. Der Urheberschutz solle zu Gunsten der Presseverlage verbessert werden. Die Stiftung Warentest solle mit ihrer Zeitschrift „Finanztest“ personell erweitert und mit der Aufgabe betraut werden, Informationen über „Finanzprodukte“ zu erweitern.
In dem Papier heißt es: „Die weitere Umsetzung des Energiekonzepts wird zügig und konsequent fortgesetzt.“ Die Mittel für die energetische Gebäudesanierung sollten bis 2014 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich erhöht werden. Die Koalitionsrunde besprach zudem rechtspolitische Vorhaben wie die Vereinfachung des Sorgerechts, die Einführung eines sogenannten Warnschussarrests und eine Beschränkung der Kronzeugenregelung. Außerdem stimmte die Runde einer von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplanten Klarstellung im Presserecht zu, die künftig verhindern soll, dass die Veröffentlichung geheimen Materials in den Medien als Beihilfe zum Geheimnisverrat strafrechtlich verfolgt werden kann.
Mehr Mitsprache für Väter
Beim Sorgerecht soll nach dem Willen der Koalition unverheirateten Vätern mehr Mitsprache bei der Erziehung ihres Kindes zugestanden werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte muss die bisherige Regelung korrigiert werden, die den Müttern ein Veto-Recht gegen ein gemeinsames Sorgerecht mit dem unverheirateten Vater zubilligt. Ziel der Neuregelung sei es, „immer eine gemeinsame Sorge der Eltern zu ermöglichen, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht“.
In Sachen Warnschussarrest soll das gegenwärtige Instrumentarium an Jugendstrafen ausgedehnt werden. In bestimmten Fällen sollen Jugendliche Straftäter für eine kurze Zeit in Arrest genommen werden können, etwa wenn das Gericht den Eindruck gewinnt, eine Bewährungsstrafe würde nicht ernst genommen, oder wenn es notwendig erscheint, einen Jugendlichen aus einem schädlichen sozialen Umfeld zeitweise herauszulösen.
„Gut“ und „kameradschaftlich“
Bei der geplanten Novelle der Kronzeugenregelung soll eine Strafmilderung nur noch gewährt werden, wenn die Offenbarung eines Täters im Zusammenhang mit der eigenen Straftat steht. Angaben zu Taten Dritter zum Zwecke der Strafreduzierung für eigene Taten sollen das nicht mehr bewirken können. Schließlich verabredete die Koalition, dass die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ künftig strafbar sein soll. Damit soll verhindert werden, dass Menschen durch eine kommerzialisierte Suizidhilfe dazu verleitet werden, sich selbst das Leben zu nehmen. Es soll aber dabei bleiben, dass Selbsttötung und Suizidbeihilfe im Übrigen straflos bleiben.
Das Arbeitsklima der Sitzung wurde von den Beteiligten als „gut“ und „kameradschaftlich“ beschrieben. Allerdings waren nur solche Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt worden, die schon zuvor ausgehandelt worden waren. Strittige Fragen des Steuerrechts, der Euro-Politik, der Pflegeversicherung und der Vorratsdatenspeicherung wurden nicht erörtert. Auch eine „Rückschau“ auf die Nominierung Gaucks und den koalitionsinternen Streit wurde vermieden. Die Sitzung begann um 18 Uhr. Um 20 Uhr war die Tagesordnung behandelt. Es wurde gesagt, es sei hernach „ein Glas“ Wein getrunken worden. Der FDP-Vorsitzende Rösler hatte angeregt, das Gremium solle öfter als bisher tagen; die letzte Sitzung hatte vor vier Monaten stattgefunden. Doch wurde auch darauf verwiesen, häufigere Sitzungen hätten den Nachteil, dass die Arbeitsgruppen der beiden Koalitionsfraktionen sich nicht einigen wollten, sondern ihre Entscheidungen „nach oben“ delegierten.