Urteil in Karlsruhe : Lufthansa muss Kosten für „Sky Marshals“ übernehmen
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„Sky Marshals“ von der Bundespolizei sorgen auch im Flugzeug für Sicherheit. Auf welchen Flügen sie an Bord sind, ist geheim. Bild: dpa
Die Lufthansa muss Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei kostenlos befördern. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe und wies damit eine Millionenklage der Fluggesellschaft zurück.
Deutsche Luftfahrtunternehmen müssen Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei („Sky Marshals“) während ihres Einsatzes an Bord bei Inlands- und Auslandsflügen kostenlos transportieren. Einen Anspruch auf Entschädigung von passagierbezogenen Zusatzkosten haben die Unternehmen nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Eine Millionenklage der Lufthansa wurde als unbegründet zurückgewiesen.
„Sky Marshals“ sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall einen Terroranschlag verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie forderte mehr als 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück. Die Fluggesellschaft sieht sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt und auchgegenüber Gesellschaften, die nur Inlandsflüge anbieten – bei diesen fliegen keine Flugsicherheitsbegleiter mit.
Zuvor war die Fluggesellschaft mit ihrer Klage vor dem Landgericht Potsdam erfolglos; ebenso vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht. Mit der kostenlosen Transportpflicht würde die Lufthansa nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für die „Sky Marshals“ in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatzes „von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“, so das OLG. Dass die Beförderungspflicht schlecht im fremden Luftraum enden könne, machte der BGH bei der mündlichen Verhandlung am 12. Juli deutlich: „Die Beamten können nicht mit dem Fallschirm abspringen“, meinte der Vorsitzende Richter.
Müssen Kunden künftig für die Sicherheit an Bord aufkommen?
Für die Kunden bedeuten die „Sky Marshals“ zwar mehr Sicherheit. Allerdings könnte die Lufthansa die Kosten künftig in den Flugpreis einkalkulieren und damit auf die Passagiere abwälzen. Die Fluggesellschaft wollte sich aber noch nicht zu möglichen Folgen des Urteils äußern.
Wie viele Flugsicherheitsbegleiter es gibt, verrät die Bundespolizei nicht. Zum Start war von 200 Mann die Rede. „Sky Marshals“ sind speziell ausgebildet und müssen bestimmte Kampftechniken beherrschen. „Rambos“ sind aber nicht gefragt. Die geheimen Aufpasser sollen vor allem eines sein: stressresistent und psychisch stabil, hieß es von Seiten der Polizei. Ob und wie oft „Sky Marshals“ bislang tätig wurden, bleibt geheim.
Auch auf welchen Strecken sie mitfliegen, wird nicht verraten. „Die Wirksamkeit des Einsatzes von Flugsicherheitsbegleitern hängt entscheidend davon ab, dass Einzelheiten über Einsätze sowie konkrete Personalstärken, Einsatztaktik, Bewaffnung, sonstige technische Ausstattungen sowie Inhalte der Verwendungsfortbildungen und spezifischen Trainingseinheiten nicht bekannt gegeben und vertraulich behandelt werden“, heißt es dazu von der Bundespolizei. Eingesetzt werden sie jedenfalls auf gefährdeten Strecken. Dazu zählen Insider etwa Flüge von und in die Vereinigten Staaten sowie nach Israel, aber auch Flüge in den arabischen Raum.