Lockdown für immer?
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Stillstand auch in Frankfurt: Lockdown auf der Zeil Bild: dpa
Individuelle Freiheit, das Recht auf wirtschaftliche Betätigung und auch das Recht zu reisen haben in unserer Verfassung einen Rang, der es verbietet, sie dauerhaft einem Krisenregime des Stillstandes zu unterwerfen.
Ein neuer Lockdown scheint vor der Tür zu stehen. Dieses Mal sei es der letzte, möglicherweise eine „Brücke“ zurück in ein normales Leben in Freiheit. Doch viele zweifeln an der Grundlage dieser Hoffnung. Die Bundesregierung spricht schließlich von einer „neuen Pandemie“ mit einem aggressiv mutierten Virus. Kann man den Menschen verdenken, dass sie nicht glauben, dass das Virus seine Mutation einstellen wird, in Deutschland oder auf der ganzen Welt? Und aktuelle Bestrebungen könnten ja in der Tat sogar zu einem Gesetz zur Durchsetzung regelmäßiger Lockdowns führen.
Da liegt das politische, verfassungsrechtliche und auch emotionale Problem in aktuellen Stadium der Krisenbewältigung. Zu Beginn einer schweren, Menschenleben gefährdenden Krise ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahr verhältnismäßig und ethisch geboten sind. Natürlich werden bei Explosionsgefahr alle in Sicherheit gebracht. Eine Abwägung findet nicht statt, so sehen es auch das Katastrophenschutzrecht und das sehr verwandte Infektionsschutzrecht vor.
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