Betreuungsgeld : Auch für berufstätige Eltern
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Vor Ort: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder besucht einen jüdischen Kindergarten in Berlin Bild: dpa
Bundesfamilienministerin Schröder hat ihren lang erwarteten Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld vorgelegt. Es soll an alle Eltern ausgezahlt werden, die keine subventionierten Betreuungsplätze in Anspruch nehmen. Hartz-IV-Empfängern wird die Leistung direkt wieder abgezogen.
Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) versucht mit Vorlagen zum Krippenausbau und zur Einführung eines Betreuungsgeldes die Initiative zurückzugewinnen. Am Dienstag versandte sie einen Entwurfstext zum Betreuungsgeld zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien. An diesem Mittwoch will sie Vorschläge machen, wie der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder zu beschleunigen sei, um den gesetzlich bereits festgelegten Rechtsanspruch auf einen Platz für jedes Kind zwischen einem und drei Jahren zu verwirklichen.

Politischer Korrespondent mit Sitz in Wien.
Die Opposition kritisierte das Betreuungsgeld als „Dokument des Scheiterns von Kristina Schröder“ (SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann) und als „milliardenschwere Beruhigungspille, um vom gescheiterten Kita-Ausbau abzulenken“ (die Grünen-Fraktionsvorsitzende Künast). Der Deutsche Städtetag müsse – laut einem in der Zeitung „Die Welt“ zitierten Gutachten – mit einer „Klagewelle“ rechnen, weil zum Stichtag 1. Juli 2013 nicht genügend Kita-Plätze vorhanden sein würden.
Betreuungsgeld als „verbliebene Förderlücke“
Eltern von Kindern zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat sollen die neue staatliche Leistung erhalten können, wenn sie keine öffentlich geförderte Betreuung (beispielsweise in einer Kindertagesstätte oder durch eine kommunal bezuschusste Tagesmutter) in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld soll vom 1. Januar 2013 an 100 Euro und vom 1. Januar 2014 an 150 Euro monatlich betragen. Für „Hartz IV“-Empfänger wird das Geld zwar ausgezahlt, aber wie auch das Elterngeld und Kindergeld von den Sozialbezügen vollständig wieder abgezogen. Die Opposition kritisiert diese Regelung als unsozial.
In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, damit werde eine „verbliebene Förderlücke“ geschlossen. Das Betreuungsgeld schließe sich an das Elterngeld an, das als staatliche Lohnersatzleistung für Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Das Betreuungsgeld soll ausdrücklich unabhängig davon gezahlt werden, ob und in welchem Umfang die Eltern berufstätig sind. „Ob externe und familieninterne Betreuung, ob Tageseinrichtung, Kindertagespflege, Elterninitiative, Betreuung bei Vater oder Mutter, durch Großeltern oder Au pair, ob Ganztagsangebot oder stundenweise Inanspruchnahme, alle diese Optionen sollen sich im Interesse von Vielfalt und Wahlfreiheit idealerweise ergänzen. Deshalb ist es folgerichtig.“ Es sei „Aufgabe staatlicher Familienförderung, alle Formen der Kleinkindbetreuung zu unterstützen, Barrieren abzubauen und Übergänge zu ermöglichen“.
Nach langer Dauer soll es schnell gehen
Das Vorhaben, ein Betreuungsgeld einzuführen, war bereits im Koalitionsvertrag von 2009 festgelegt und in einer Vereinbarung zwischen CDU, FDP und CSU im November 2011 bekräftigt und konkretisiert worden. Dennoch gab es erhebliche Meinungsverschiedenheiten in der Koalition, zuletzt vor allem innerhalb der CDU, so dass Frau Schröder erst jetzt mit ihrem Vorschlag hervorgetreten ist. Nun wird auf höchste Eile gedrungen, denn das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Daher sollen die Ressorts schon am Donnerstag ihre Stellungnahme abgeben, sonst „gehen wir von Ihrer Zustimmung aus“, heißt es im Anschreiben des Familienministeriums, das dieser Zeitung vorliegt. Weil in dieser Kürze das Gesetz nur verabschiedet werden kann, wenn es von den Fraktionen eingebracht wird, heißt der Text, der am 6. Juni im Bundeskabinett beschlossen werden soll, „Formulierungshilfe“. Nach Auffassung des Familienministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungsbedürtig.