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Beschneidungsdebatte : Ärzte und Juristen plädieren gegen die Beschneidung

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Eine Kiste mit Beschneidungswerkzeugen aus dem Jahr 1663. Bild: www.bridgemanart.com

In der Beschneidungsdebatte appellieren mehr als 600 Wissenschaftler an Bundesregierung und Bundestag, keine vorschnellen Beschlüsse zur Beschneidung von Jungen zu fassen. „Genitale Beschneidung fügt kleinen Jungen erhebliches Leid zu“, heißt es in einem offenen Brief auf FAZ.NET.

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          Namhafte Mediziner und Juristen haben an Bundesregierung und Bundestag appelliert, keine vorschnellen Beschlüsse zur Beschneidung von Jungen zu fassen. „Das Thema Beschneidung ist zu sensibel für politische Schnellschüsse“, schreiben sie in einem offenen Brief, den sie am Samstag auf FAZ.NET veröffentlichten. Sie fordern Regierung und Abgeordnete auf, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken. „Wir werben dafür, dass Sie sich in dieser Angelegenheit eindeutig auf der Seite des Kindes positionieren, die Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage führen und Erkenntnisse der Hirn- und Präventionsforschung berücksichtigen“, heißt es in dem Brief.

          Das Schreiben wurde initiiert von Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Düsseldorf. Es ist unterzeichnet von mehr als 600 Personen, darunter viele Ärzte und Juristen. Zu den Mitunterzeichnern gehören der Jurist Holm Putzke von der Universität Passau und die Münchner Kinderchirurgen Maximilian Stehr und Hans-Georg Dietz. Sie hatten 2008 in einem gemeinsamen Beitrag für die Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen plädiert.

          „Genitale Beschneidung fügt kleinen Jungen erhebliches Leid zu“

          „Es herrscht eine bemerkenswerte Verleugnungshaltung und Empathieverweigerung gegenüber den kleinen Jungen, denen durch die genitale Beschneidung erhebliches Leid zugefügt wird“, heißt es in dem offenen Brief weiter. Natürlich müssten auch die Anliegen religiöser Gruppen berücksichtigt werden.

          „Der schwerwiegende Vorwurf jedoch - unter assoziativem Verweis auf den Holocaust - durch ein Verbot der rituellen Jungenbeschneidung würde ,jüdisches Leben in Deutschland‘ unmöglich werden, ist für Vertreter des Kinderschutzgedankens nicht hinnehmbar“, schreiben die Unterzeichner. Es gehe vielmehr darum, auch jüdisches und islamisches Leben im Rahmen der deutschen Rechtsordnung zu schützen.

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