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Beschneidung : Flagge zeigen

Die „Eckpunkte“ des Justizministeriums sehen vor, dass Kinder aus beliebigen Gründen beschnitten werden dürfen. Die Verunsicherung der Religionsgemeinschaften wird das nicht lindern: Es schafft vielmehr neue.

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          Bitte nicht stören! Nach diesem bewährten Motto der Bundeskanzlerin soll künftig auch die Beschneidung kleiner Jungen geregelt werden. Alles soll bleiben, wie es ist. Besser gesagt: wie es einmal war - vor jenem Urteil des Kölner Landgerichts, das die Abtrennung der Vorhaut als strafbare Körperverletzung wertete. Was zuvor, jedenfalls hierzulande, allenfalls in Fachkreisen eine Rolle spielte, ist nun nicht mehr zu verdrängen: Elternrecht, Religionsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit des Kindes prallen aufeinander.

          Die Bundesregierung will die Verunsicherung in den betroffenen Religionsgemeinschaften, bei den Ärzten und in der Justiz beseitigen - und wird doch neue schaffen. Der Staat kümmert sich nicht um die religiöse Motivation, sondern fasst das Sorgerecht der Eltern weit: Werden die (nicht vom Himmel gefallenen) „Eckpunkte“ des Bundesjustizministeriums Gesetz, dann dürfen die Eltern ihre Kinder aus jedem beliebigen Grund beschneiden lassen.

          Gewiss, es gibt Hürden: Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein (über das ja wiederum weitgehend die Eltern entscheiden), die Abtrennung der Vorhaut muss ferner nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, der Beschneider muss die Eltern umfassend über den Eingriff aufklären. Der Beschneider - ganz ohne religiösen Bezug geht es dann doch nicht - muss allerdings kein Arzt sein: In den ersten sechs Monaten nach der Geburt darf das auch jemand, der von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehen ist.

          Der Gesetzgeber kann zweifellos der elterlichen Sorge mehr Raum geben: Wenn Eltern ihren Kindern auch die Ohren lochen und Metall durch die Gesichter ihrer Sprösslinge ziehen lassen dürfen, warum soll dann nicht auch dieser so traditionsbehaftete Schnitt erlaubt sein? Doch gerade ein so weitgefasstes Elternrecht ist im Zuge der Debatte über das Kölner Urteil in Frage gestellt worden. Dahinter bleibt der Vorschlag der Bundesregierung zurück. Nicht jeder Elternwunsch kann einen irreversiblen, keineswegs geringfügigen Eingriff in die Unversehrtheit eines Säuglings rechtfertigen. Es ist ein hehres außenpolitisches Motiv der Kanzlerin, dass sich Deutschland ausgerechnet in dieser Frage nicht zur „Komikernation“ machen sollte. Dann aber muss dieser vorbildliche Verfassungsstaat Flagge zeigen - und darf eine medizinisch nicht angezeigte Beschneidung nur aus zwingenden religiösen Gründen erlauben.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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