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Beschneidung : Fachpolitiker im Bundestag lehnen Eckpunkte ab

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Im Bundestag regt sich Widerstand gegen die Pläne des Bundesjustizministeriums zur gesetzlichen Regelung der Beschneidung

Im Bundestag regt sich Widerstand gegen die Pläne des Bundesjustizministeriums zur gesetzlichen Regelung der Beschneidung Bild: dpa

Fachpolitiker im Bundestag haben die Eckpunkte zur Beschneidung, die das Bundesjustizministerium vorgelegt hat, scharf kritisiert. Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der F.A.S., sie sei „erschüttert“ darüber, dass Beschneidung künftig im Familienrecht geregelt werden solle.

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          Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur gesetzlichen Regelung der Beschneidung von Jungen stößt bei Fachpolitikern von CDU, SPD und den Grünen auf Ablehnung. Eckhard Pols (CDU), Mitglied der Kinderkommission des Bundestages, sagte der F.A.S., „wir dürfen das nicht einfach so durchwinken, es geht um den Schutz der Kinder“. In dem Eckpunktepapier werde die Religionsfreiheit über das Kindeswohl gestellt, es müsse aber umgekehrt sein.

          Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der F.A.S., sie sei „erschüttert“. Das Eckpunktepapier sieht vor, Beschneidung künftig im Familienrecht zu regeln, wo auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben ist. „Das zynisch zu nennen, ist noch harmlos ausgedrückt“, sagte Frau Rupprecht. Hier würde für eine Gruppe ein besonderes Gesetz geschaffen. Das Papier sei ein Entgegenkommen gegenüber Religionsgemeinschaften, sagte Frau Rupprecht weiter. Auch die kinderpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, sagte der F.A.S., dem Papier könne sie nicht zustimmen, weil „das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zur Disposition“ gestellt werde.

          Der Familienpolitiker Norbert Geis (CSU) befürwortete hingegen das Eckpunktepapier. Beschneidung sei „nicht so ein schwerer Eingriff“ und könne auch von einem geschulten Nicht-Mediziner vorgenommen werden, sagte er der F.A.S.. Die Frage der Betäubung müsse aber noch erörtert werden. Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Rechtsausschusses, sagte der F.A.S., die Grundrichtung sei richtig. Der Staat dürfe nicht bestimmen, wie Religionen ihre Traditionen ausüben. Von wann an ein Kind von einem Arzt beschnitten werde, müsse aber noch geklärt werden.

          Ärzteverbände: Beschneidung nur unter Betäubung vornehmen

          Unterdessen bestehen Ärzteverbände und Strafrechtler darauf, dass auch Jungen unter sechs Monaten nur mit Betäubung beschnitten werden. Das Bundesjustizministerium hatte vergangene Woche in dem Eckpunktepapier vorgeschlagen, dass Kinder unter sechs Monaten von einem religiösen Beschneider beschnitten werden dürfen, der kein Arzt sein muss. Nur Ärzte dürfen betäuben. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery begrüßte es zwar, das nun Rechtssicherheit geschaffen werde.

          Die Schmerzfreiheit des Eingriffes müsse aber gewährleistet sein, eine Beschneidung ohne Anästhesie entspreche nicht den Regeln der ärztlichen Kunst. „Hier müssen sich auch die Religionen bewegen“, sagte Montgomery der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.). Volker von Loewenich, Mitglied der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), sagte der F.A.S., die Lokalanästhesie bei Neugeborenen sei nicht einfach und erfordere eine geübte Hand. Sie sei aber Voraussetzung für den Eingriff: „Ohne wirksame Betäubung ist die Beschneidung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar.“ Das berge erhebliche praktische Schwierigkeiten, wenn die Beschneidung von Nicht-Ärzten durchgeführt werden soll.

          Das Eckpunktepapier sei ein „viel zu eiliges Nachgeben auf politischen Druck“, so von Loewenich. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, kündigte rechtliche Schritte an, sollten die im Eckpunktepapier vorgesehenen Regelungen sich durchsetzen: „Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, werden wir zusammen mit anderen Organisationen das Bundesverfassungsgericht anrufen“, sagte er der F.A.S. „Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös“, sagte der Strafrechtler Holm Putzke der F.A.S. weiter.

          Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel lehnte die Legalisierung der Beschneidung grundsätzlich ab. Das Eckpunktepapier sei „auf skandalöse Weise unzulänglich“, sagte er der F.A.S.. Es eröffne Spielräume für Prozeduren, die das Kindeswohl erheblich verletzen.

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