Beschneidung :
Eine dauerhafte und irreparable Veränderung

Von Reiner Burger, Köln
Lesezeit: 4 Min.
In Mitteleuropa besteht laut dem Urteil des Landgerichts Köln keine Notwendigkeit, Beschneidungen „vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“
Dr. K wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar.

Es war der Wunsch der Eltern, dass ihr vier Jahre alter Sohn nach islamischem Brauch beschnitten werden sollte. Am 4. November 2010 nahm Dr. K., Kölner Arzt und selbst Muslim, die Beschneidung vor. Eine medizinische Indikation für den Eingriff gab es nicht. Dr. K. vernähte die Wunden des örtlich betäubten Kindes mit vier Stichen und versorgte den Jungen bei einem Hausbesuch am Abend desselben Tages weiter. Als es zwei Tage später (wie häufig nach Beschneidungen) zu Nachblutungen kam, brachten die Eltern ihr Kind in die Kindernotaufnahme der Universitätsklinik Köln. Die Blutungen konnte dort schnell gestillt werden. Aus medizinischer Sicht war der Fall erledigt. Doch nach einem Hinweis an die Staatsanwaltschaft wurde die Angelegenheit zur Strafsache, die nun mit einem aufsehenerregenden Urteil des Landgerichts Köln zu Ende gegangen ist.

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