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Jasper von Altenbockum (kum.)

Berliner Neutralitätsgesetz : Die Kopftuch-Gesinnung der Linken

Eine junge Frau mit Kopftuch sitzt in einer Schule vor einer Tafel. Bild: dpa

Die Kopftücher ihrer Lehrerinnen wirken nicht als Zeichen einer Religion, sondern einer bestimmten Gesinnung auf die Schüler. Dass die politische Linke das begrüßt, ist ein so großes Rätsel wie der Wind aus Karlsruhe.

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          Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung von 2015, das Kopftuch für muslimische Lehrerinnen in Schulen zuzulassen, nicht gerade zur Entschärfung eines Streitobjekts beigetragen. Das sieht man jetzt am Berliner Fall. Das Neutralitätsgesetz schreibt dort für alle Glaubensbekenntnisse Enthaltsamkeit im Schuldienst vor. So ähnlich und im Zweifel noch strenger sind die Regeln in der Justiz.

          Dem Bundesarbeitsgericht, das die Schulpraxis für verfassungswidrig hielt, wollte Berlin nicht folgen und legte in Karlsruhe Einspruch ein. Karlsruhe wies ihn aber ab. Das Berliner Neutralitätsgesetz muss also geändert werden.

          Kritik am Kopftuch ist rassistisch?

          Dass es beim Kopftuch weniger um Religion, wohl aber um Bekenntnisse geht, darauf lassen nicht zuletzt die Reaktionen aus dem Berliner Senat schließen. Die Justizsenatorin von der Linkspartei begrüßte die Nichtigkeit des Neutralitätsgesetzes mit den Worten, damit hätten „rassistisch konnotierte Zuschreibungen“ ein Ende.

          Das soll wohl heißen, dass es rassistisch sei, wenn das Kopftuch als Zeichen der Gängelung muslimischer Frauen und das wiederum als Abweichung zur Kultur kritisiert wird, die in Deutschland gepflegt wird. Man muss schon wegschauen, um zu glauben, Kopftücher der Lehrerinnen wirkten als Zeichen einer Religion und nicht einer bestimmten Gesinnung auf die Schüler. Dass die politische Linke in Deutschland darin einen Fortschritt sieht, ist ein so großes Rätsel wie der Wind aus Karlsruhe.

          Jasper von Altenbockum
          Verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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