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Vater hatte geklagt : Berliner Gericht weist Eilantrag gegen Gendern in Schulen zurück

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Ein Berliner Gericht urteilte, dass mit dem Gendern keine politische Meinungsäußerung einhergehe und wies den Eilantrag eines Vaters gegen Gendern ab. Bild: dpa

Keine unzumutbaren Nachteile für Kinder nachgewiesen: Das Berliner Verwaltungsgericht weist den Eilantrag eines Vaters gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule zurück.

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          Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eileintrag eines Vaters zweier Gymnasiastinnen gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag.

          In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.

          Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum.

          Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, „da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich“ bleibe.

          Das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst ist nach Überzeugung des Gerichts dadurch ebenso wenig verletzt. Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäußerung einher, zumal auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuließe. Auch habe der Vater keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen.

          Ihnen sei „grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden“.

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