Nachträgliche Identifizierung : Innenministerin Faeser plant wohl Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten
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Bundespolizisten im Juni in Elmau Bild: dpa
Mit der Kennzeichnung sollen Straftaten oder Pflichtverletzungen von Bundespolizisten besser aufgeklärt werden können. Auch sollen Bewerber künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden.
Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten. Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium von Nancy Faeser, über den der „Spiegel“ am Donnerstag berichtete, sieht vor, dass Vollzugsbeamte in Einsatzeinheiten eine „taktische Kennzeichnung“ tragen sollen, anhand derer sie nachträglich identifizierbar sind. So sollen mögliche Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von Polizisten leichter aufgeklärt werden können.
Wie der „Spiegel“ weiter berichtete, sieht das neue Bundespolizeigesetz vor, dass künftig neu einzustellende Polizisten und Polizistinnen einer Sicherheitsprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden. Damit solle verhindert werden, dass Extremisten die Bundespolizei unterwanderten.
Die beiden Vorhaben sind Teil einer größeren Reform. Zuletzt wurde das Gesetz 1994 erneuert. Im nun vorliegenden Entwurf aus Faesers Ministerium sind laut „Spiegel“ auch eine Reihe neuer Befugnisse zur Gefahrenabwehr vorgesehen.
So soll die Bundespolizei etwa die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen präventiv Telefone zu überwachen oder den Standort von Handys zu ermitteln. Geregelt werden soll demnach auch, wann die Bundespolizei Drohnen mit technischen Mitteln stoppen darf, die etwa in der Nähe von Flughäfen in der Luft kreisen.