Messerattacke in Regionalzug : Schleswig-Holstein will Konsequenzen aus Fall Brokstedt ziehen
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Im Regionalzug erstochen: Spurensicherung nach der Messerattacke, der am 25. Januar bei Neumünster zwei junge Menschen zum Opfer fielen Bild: dpa
Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus: Ein Mann tötete in einem Zug in Schleswig-Holstein mit einem Messer zwei junge Menschen. Nun legt das Land Verbesserungsvorschläge vor.
Schleswig-Holstein will Konsequenzen aus der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug ziehen und geht mit Verbesserungsvorschlägen in die Justizministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Berlin. Sie werde mit Unterstützung weiterer Länder Initiativen einbringen, um die Probleme anzugehen, die bei der Aufarbeitung dieser furchtbaren Tat ans Licht gekommen seien, sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
„So machen wir notwendige Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit, der Behördenkommunikation und der Datengrundlage für mögliche Anpassungen im Strafrecht bezüglich Straftaten mit Messern.“ Der Staat könnte zwar solche Taten nicht in jedem Fall verhindern. „Es ist aber in unserer Verantwortung, in der Aufarbeitung dieser Tat jetzt zu handeln.“
Der Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Zug von Kiel nach Hamburg Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und zwei junge Menschen getötet haben. Fünf weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe erhob Ende April Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes. Die Aufarbeitung des Falls hatte unter anderem diverse Defizite in der Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden offenbart.
„Informationen müssen leicht zu ermitteln sein“
„Diese furchtbare Tat hat über Schleswig-Holstein hinaus große Betroffenheit ausgelöst und viele Menschen verunsichert – was ich sehr gut nachvollziehen kann“, sagte von der Decken. Bevor nun beispielsweise über einen höheren Strafrahmen für bestimmte Straftaten gesprochen werde, benötige man einen guten Überblick durch eine verlässliche Datenlage, so die Ministerin.
Dazu gebe es eine Initiative gemeinsam mit Baden-Württemberg. Die Forschungs- und Dokumentationseinrichtung Kriminologische Zentralstelle solle gebeten werden, bis zur Herbstkonferenz der Justizminister 2023 einen solchen Überblick zu erstellen. Auf dieser Grundlage solle dann überlegt werden, ob Änderungen im Strafgesetzbuch nötig sind.
In einer weiteren Initiative fordere Schleswig-Holstein gemeinsam mit Hamburg eine bessere Behördenkommunikation, erläuterte die Ministerin. Konkret gehe es um den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten einerseits sowie den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits.
„Es muss für die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte unmittelbar erkennbar oder einfach zu ermitteln sein, an welche Stelle die jeweils vorgeschriebene Unterrichtung zu adressieren ist.“ Hierfür sollte auch die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländer geprüft werden.