
Bedrohung durch Rechts : Wider den Hass-Raum
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Eine Justitia-Figur vor einer Deutschland-Flagge Bild: dpa
Im Kampf gegen den Rechtsextremismus muss der Staat Gebrauch von allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln machen.
Die Demokratie kann von außen wie von innen bedroht werden. Und insbesondere eine Zersetzung aus dem Inneren ist nicht einfach zu bemerken und zu bekämpfen. Denn zur Freiheit gehört auch die Gefahr. Absoluten Schutz vor Bedrohungen gibt es auch in autoritären Staaten nicht, aber einer liberalen Grundordnung ist das Streben nach absoluter Sicherheit wesensfremd. Wehrlos ist der freiheitliche Rechtsstaat deshalb nicht. Sein Auftrag lautet nicht Selbstaufgabe. Sonst könnte er kaum ein Gegenentwurf zu totalitärer Herrschaft sein.
Jeder Bürger kann deshalb erwarten, dass jedem Verdacht einer Straftat nachgegangen wird; erst recht jeder terroristischen Gruppenbildung; und dass extremistische Hetze erfasst wird. Das Strafrecht unterscheidet nicht zwischen rechtsextrem, linksextrem oder islamistisch. Aus gutem Grund gibt es auch nicht zweierlei Opfer.
Politisch aber muss man schon werten und unterscheiden. So lautet die wichtigste Frage neben der strafrechtlichen Aufklärung des Falls Lübcke: Gibt es rechtsextremistische Netzwerke, die von den Behörden nicht erkannt wurden oder die gar bis in sie hineinreichen? Sind Stärke und Vernetzungen von Rechtsextremisten – Staatsfeinden, die zum Äußersten bereit sind – womöglich systematisch falsch eingeschätzt worden? Ein aktuelles Ermittlungsdefizit ist dagegen nicht ersichtlich; anders als bei den jahrelang unerkannt mordenden NSU-Terroristen wurde in Kassel von Beginn an auch in Richtung Rechtsextremismus ermittelt.
Wichtig ist die konsequente Ahndung von Straftaten und ebensolche Aufklärung – durch geeignetes Personal. Die im Grundgesetz vorgesehene Verwirkung von Grundrechten ist öffentlichkeitswirksam in jeder Hinsicht, entbindet den Staat aber nicht von seinen Hausaufgaben. Der Satz von Bundeskanzlerin Merkel, der Rechtsextremismus sei „ohne jedes Tabu“ zu bekämpfen, muss als Aufforderung verstanden werden, alle rechtsstaatlichen Mittel zu prüfen und gegebenenfalls auszuschöpfen. Rechtsstaatliche Tabus müssen aber tabu bleiben.
Die Gesellschaft ist nicht über Nacht verroht. Doch hat die Möglichkeit, dass jeder anonym alles nach außen kehren kann, zu neuer Radikalisierung geführt: Man weiß sich als Teil einer Masse, von der man früher womöglich gar nicht wusste, dass sie existiert. Dieser Hass-Raum muss stärker in den Blick genommen werden. Auch das ist eine Parallelgesellschaft, die nicht zu einem Staat im Staate werden darf.