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Ehe für alle : Bayern diskutiert über Klage vor Verfassungsgericht

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Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer bei einer CSU-Vorstandssitzung. Bild: dpa

Am Freitag hat der Bundestag mit großer Mehrheit die Ehe für alle beschlossen. Doch die CSU diskutiert weiter – auch über eine mögliche Verfassungsklage.

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          Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lässt offen, ob seine Landesregierung gegen den Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wird. Der Sachverhalt müsse juristisch sorgfältig geprüft werden, sagte Seehofer der Nachrichtenagentur dpa am Montag in Berlin. Das werde eine Zeit dauern. Deswegen könne er „beim besten Willen nicht sagen“, ob der Freistaat Bayern klage. Der bayerische Ministerpräsident warb „für wechselseitigen Respekt sowohl für Ehen zwischen Mann und Frau, aber auch wenn gleichgeschlechtliche Paare Verantwortung übernehmen“.

          Der Vizepräsident des Bundestags, Johannes Singhammer (CSU), rät der bayerischen Staatsregierung zu einer Klage gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Dies könne rasch Klarheit schaffen, ob die Neudefinition des Ehebegriffs verfassungswidrig ist, sagte er der „Welt“. Klage berechtigt sind die Bundesregierung, ein Viertel der Bundestagsabgeordneten sowie eine Landesregierung.

          Der Bundestag hatte am Freitag mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Staats- und Verfassungsrechtler sind uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.

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