Bayern : Stoiber: Ohne Deutschkenntnisse drohen Sanktionen
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Stoiber: „Schon länger geplant” Bild: dpa/dpaweb
Bayern will Kinder von Einwanderern nur noch bei ausreichenden Deutschkenntnissen in die Grundschule aufnehmen. Das verkündete Ministerpräsident Stoiber nach einer Kabinettssitzung in München.
Bayern will Kinder von Einwanderern nur noch bei ausreichenden Deutschkenntnissen in die Grundschule aufnehmen. Ministerpräsident Edmund Stoiber sagte nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München, falls die ausländischen Kinder bei dem Sprachtest ein Jahr vor der Einschulung nicht ausreichend Deutsch könnten, sei eine 160 Stunden umfassende Sprachförderung vorgesehen.
Kinder, die auch nach dem Kurs nicht ausreichend Deutsch könnten, würden nicht mehr in die Grundschule, sondern in Förderschulen eingeschult. Eltern, die ihre Kinder nicht zum Sprachtest oder zur Sprachförderung brächten, drohe ein Bußgeld. Auch solle es künftig möglich sein, gewalttätige Schüler sofort aus einer Schule auszuschließen.
„Schon länger geplant“
Die Initiative Bayerns folgt auf das Bekanntwerden von Gewalt an mehreren Berliner Hauptschulen mit sehr hohen Anteilen ausländischer Kinder. Stoiber sagte, die Maßnahmen seien aber schon länger geplant und habe nichts mit den Vorgängen in Berlin zu tun.
Damit solle die Integration von Ausländern verstärkt und erstmals auch mit konkreten Sanktionen eingefordert werden, sagte der CSU-Vorsitzende: „Nicht wir müssen uns an Sitten und Gebräuche von Gästen anpassen, sondern wer von auswärts kommt, muß sich auch unseren Usancen, unseren Sitten und Gepflogenheiten anpassen.“
Stoiber fordert Sanktionen
Die Grundschulen im Land sollten künftig auch die Ausländerbehörden informieren, falls ein Kind nicht ausreichend Deutsch spreche. Die Behörden könnten dann die Eltern zu einem Integrationskurs verpflichten. An dem dreigliedrigen Schulsystem mit leistungsfähigen Hauptschulen halte Bayern jedenfalls fest.
Stoiber forderte zudem, auch auf Bundesebene müßten die Integrationsanforderungen an Ausländer verschärft werden. „Bei Verweigerung der Integration müssen Sanktionen möglich sein, von Sozialleistungskürzungen bis hin zur Ausweisung“, sagte er.