Oberlandesgericht München : Rechtsterroristin muss für sechs Jahre ins Gefängnis
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Die wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Angeklagte (Mitte) steht mit ihrem Anwälten Wolfram Nahrath und Nicole Schneiders am Freitag in München im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts. Bild: dpa
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Susanne G. Drohschreiben mit Munition verschickte und einen Anschlag auf Amtsträger und Muslime plante. Das Material für eine Benzinhandbombe habe die Frau griffbereit in ihrem Fahrzeug gehabt.
Weil sie Politiker bedroht und einen Brandanschlag vorbereitet hat, muss eine Rechtsterroristin aus Franken voraussichtlich für sechs Jahre in Haft. Das entschied das Oberlandesgericht München am Freitag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Susanne G. im Dezember 2019 an den Landrat des Landkreises Nürnberger Land eine Beileidskarte verschickt hatte, in der sie mit der Tötung des Landrats drohte.
Nach Überzeugung des Gerichts versandte die Angeklagte fünf weitere Drohschreiben, unter anderem an einen Moscheeverein und an einen Flüchtlingshilfeverein, wobei sie diesen Schreiben jeweils Munition beilegte. Sie kaufte sich außerdem das Buch „Die Autobombe“ mit entsprechenden Bauanleitungen. Schließlich beschaffte sie sich das Material, um eine Benzinhandbombe zu bauen, mit der sie einen Anschlag auf Amtsträger und Muslime verüben wollte. Das Material hatte die Frau griffbereit in ihrem Fahrzeug.
Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht, dass diese nicht vorbestraft ist. Zu ihren Lasten wertete die Kammer unter anderem die kriminelle Energie sowie die rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Grundhaltungen. Außerdem hätten die Drohschreiben massive Auswirkungen auf die Familie gehabt. Schließlich sei die schwere staatsgefährdende Straftat in der Vorbereitung weit fortgeschritten gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.