Ausgleich der Überhangmandate : Fraktionen einigen sich auf neues Wahlrecht
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Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen haben ihre Arbeiten an den Grundzügen eines neuen Wahlgesetzes am Mittwoch abgeschlossen und das Bundesinnenministerium beauftragt, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszufertigen. In der Annahme, auch gegen dieses Wahlgesetz werde - von wem auch immer - eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, suchten sie sich möglichst eng an dessen Entscheidung vom Juli zu halten.
Die Absprachen enthalten den vollen Ausgleich von Überhangmandaten und den Versuch, künftig das negative Stimmgewicht zu vermeiden. Anfang nächsten Jahres soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Die Vertreterin der Linkspartei, Halina Wawzyniak, lehnte die Verständigung von Union, SPD, FDP und Grünen ab, weil es andere verfassungskonforme Möglichkeiten gegeben hätte, ohne den Bundestag zu vergrößern. Sie wurde aber mit der Ankündigung vernommen, die Linkspartei werde gegen das neue Gesetz nicht klagen.
Nach Berechnungen des Innenministeriums würden - nach dem neuen Wahlrecht - dem Bundestag 671 statt 620 Abgeordnete angehören. Darin sind 24 Überhangmandate und 49 Ausgleichsmandate enthalten. Nach den derzeitigen Umfragen würden dem nächsten Bundestag insgesamt 648 Abgeordnete angehören.
Die Geschäftsführer hatten zuletzt vor allem den Umstand zu erklären, dass als Folge des Gerichtsentscheids die Zahl der Abgeordneten erhöht würde. Das lasse sich nicht umgehen, machte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Grosse-Brömer, deutlich. In der Einschätzung, eine Vergrößerung des Bundestages sei unpopulär, hatte die Union prüfen lassen, ob es eine „Deckelung“ der Zahl der Abgeordneten geben könne. Von den Fachleuten des Innenministeriums erhielt sie den Hinweis, jegliche „Deckelung“ berge die Gefahr eines neuerlichen „negativen Stimmgewichts“ in sich, welches das Bundesverfassunggericht schon 2008 als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Der Plan wurde fallengelassen. Auch sollen Überlegungen vorerst nicht weiter verfolgt werden, zwecks Verkleinerung des Bundestages die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Grosse-Brömer erinnerte daran, dass der Deutsche Bundestag im Vergleich mit anderen europäischen Demokratien ein kleines Parlament sei. In Relation zur Bevölkerungsgröße sei der Bundestag derzeit kleiner als die Parlamente von Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Schweden.