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Aufklärung im NSU-Prozess : War das erst der Anfang?

Enttäuscht von Politik und Behörden: Angehörige der NSU-Opfer und ihre Anwälte am Donnerstag in Berlin Bild: EPA

Beate Zschäpe ist verurteilt, der NSU-Prozess zu Ende: Die Angehörigen der Opfer vermissen noch immer den Willen zur Aufklärung und erheben schwere Vorwürfe gegen Staat und Verfassungsschutz.

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          Im Frühjahr 2012 hatte Angela Merkel ein Versprechen abgegeben: „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.“

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.
          Karin Truscheit
          Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

          Daran erinnerten Angehörige von NSU-Opfern am Donnerstag in Berlin. Der Sohn von Enver Simsek, Kerim Simsek, sagte, dieses Versprechen sei nicht eingehalten worden. Stattdessen seien Akten vernichtet worden, kritisierte sein Anwalt, Mehmet Daimagüler.

          Dass die Akten des hessischen Verfassungsschutzes über den V-Mann-Führer Andreas T. nun für 120 Jahre unter Verschluss stehen, verärgert die Angehörigen. „Dann können die Enkel im Jahr 2138 Einsicht nehmen“, sagte Daimagüler, „das ist doch keine Art, Vertrauen wiederherzustellen.“

          Verschluss widerspricht Aufgabe des Verfassungsschutzes

          Der Opferanwalt sieht in dem Wegschließen der Akten allerdings auch einen Verstoß gegen das hessische Verfassungsschutzgesetz. In Paragraph 2 heißt es: „Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.“

          Mit dieser Aufgabe sei ein Wegschließen oder Vernichten von Akten nicht vereinbar, meint Daimagüler. Allerdings schließt eine generelle Aufgabenbeschreibung des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht aus, dass Akten nach speziellen Kriterien auch vernichtet oder weggeschlossen werden können.

          Ermittlungen gegen NSU-Unterstützer laufen weiter

          Auch während des NSU-Verfahrens hatten Nebenklägervertreter immer wieder einen „mangelnden Willen“ zur Aufklärung seitens des Gerichts und des Generalbundesanwalts kritisiert. Es sei eine „Käseglocke“ über die fünf Angeklagten gesetzt worden. Die Ermittler hätten zudem zu wenig „Druck“ auf rechtsextreme Netzwerke in den Städten ausgeübt, in denen die Verbrechen des NSU begangen wurden.

          Unerwähnt in dieser Kritik bleibt jedoch oft, dass der Generalbundesanwalt nach wie vor gegen Beschuldigte im Zusammenhang mit der Terrorgruppe NSU ermittelt. So werden zurzeit noch Ermittlungsverfahren gegen neun namentlich bekannte Beschuldigte wegen des „Verdachts der Unterstützung“ des NSU geführt.

          Ein weiteres Strukturermittlungsverfahren verfolgt „etwaige Spuren auf mögliche, bislang unbekannte Unterstützer und Gehilfen“ oder bislang nicht entdeckte Taten des NSU. Nebenklägervertreter hatten jedoch in ihren Plädoyers auch kritisiert, dass ihre Mandanten keine Akteneinsicht in diese laufenden Verfahren erhielten.

          Das begründet der Generalbundesanwalt mit der Rechtslage: Dass Nebenkläger keine Einsicht in die Akten zu diesen Ermittlungsverfahren erhalten, ist demnach auf den jeweiligen Tatvorwurf zurückzuführen. Wenn die Opfer nicht „unmittelbar“ von der eigentlichen mutmaßlichen Tathandlung betroffen sind, kann ihnen nach der Rechtslage keine Akteneinsicht gewährt werden.

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