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Asylrecht : Strikte Kontrolle

Nach den Vorfällen von Köln wird Gast- und Asylrecht oft gegeneinander abgewogen. Bei Missbrauch das Gastrecht als verwirkt zu bezeichnen, ist zu einfach. Die Lage ist viel komplexer.

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          Wer Gastrecht missbraucht, der hat Gastrecht eben auch verwirkt.“ So fasst ausgerechnet Sahra Wagenknecht die Lage nach Köln zusammen. Dass der Satz auch von Horst Seehofer stammen könnte, zeigt, dass man sich auf diesen Grundsatz schnell einigen kann. Er kommt gut an. Doch selbst wenn, was niemand will, schon jeder kleinste Verstoß gegen geltendes Recht den Aufenthalt eines Ausländers hier rechtlich beenden könnte - was soll dann geschehen? Es stehen humanitäre Gründe entgegen, es fehlt an einem Aufnahmestaat oder schon an Papieren.

          Jedenfalls überbietet sich die große Koalition auf der einen Seite mit Vorschlägen scheinbar immer strengerer Maßnahmen zur Reduzierung der Flüchtlingszahl – und macht zugleich wenig Hoffnung auf massenweise Ausweisungen. Doch ist es auch ein Gebot der Ehrlichkeit zu sagen: Es fehlte schon früher, als die Zeiten noch andere waren, oft schlicht am politischen Willen zur Durchsetzung von Abschiebungen.

          Tatsächlich richten sich Bund und Länder darauf ein, dass so gut wie alle Flüchtlinge und Migranten bleiben werden - obwohl noch längst nicht alle, die nach Deutschland wollen, das Land überhaupt erreicht haben. Wenn aber alle Zeichen auf Integration stehen, dann sollte man auch jeden Vorschlag daraufhin abklopfen. So mag eine Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber eine Gettobildung in den Städten verhindern. Aber dient etwa die Auflage, in den ebenso schönen wie arbeitsplatzfreien Weiten Vorpommerns auszuharren, der Eingliederung in die Gesellschaft? Warum wird eigentlich schon jetzt die Residenzpflicht während eines laufenden Asylverfahrens kaum kontrolliert?

          Die Flucht in immer neue Maßnahmen soll das immense Vollzugsdefizit übertünchen, das im Ausländerrecht herrscht. Auch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist ein Nebenkriegsschauplatz: Wenn die Polizei wegsieht oder die Täter nicht fassen kann, steht auch das strengste Strafrecht nur auf dem Papier. Das Strafrecht galt einmal als letztes Mittel der Gesetzgebung. Erstes Mittel wäre, wenn man schon streng sein will, die strikte Kontrolle des Zustroms nach Deutschland. Und dann muss deutlich werden, dass Schutz nur den Schutzbedürftigen und nur für die Dauer ihrer Not zusteht. Die Entscheidung darüber, wer ins Land kommt, darf nicht aus der Hand gegeben werden.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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