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CDU-Generalsekretärin : Kramp-Karrenbauer will über Frauenanteil im Bundestag diskutieren

  • Aktualisiert am

Aufbruch, Dynamik, Zusammenhalt: Annegret Kramp-Karrenbauer soll als neue CDU-Generalsekretärin auch einen Wandel innerhalb der CDU einleiten. Bild: EPA

Im Falle einer Wahlrechtsreform will die neue CDU-Generalsekretärin auch über den niedrigen Anteil an Frauen im Parlament und ihrer Partei diskutieren. Zu einer Quotenregelung habe sie ein „unverkrampftes Verhältnis“.

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          Die neue CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat den Frauenanteil im neuen Bundestag und auch der Unions-Bundestagsfraktion als viel zu niedrig kritisiert. Zugleich forderte sie am Montag in Berlin, dass dies auch bei der geplanten Wahlrechtsreform für den Bundestag diskutiert werden müsse. „Ich würde mir sehr wünschen, wenn es um die Reform des Bundestages geht, dass diese Frage auch diskutiert wird, wieso man einen niedrigeren Frauenanteil hat als vorher“, sagte sie in einer Veranstaltung über Frauen im Film. Auch ihre eigene Partei müsse sich dieser Diskussion stellen, sagte die CDU-Politikerin. „Aber es wird eine heftige Diskussion bei uns.“

          Kramp-Karrenbauer, die am Montag auf dem CDU-Sonderparteitag mit fast 99 Prozent der Stimmen zur neuen Generalsekretärin der Partei gewählt worden war, betonte, dass sie selbst ein „unverkrampftes Verhältnis“ zur Frauenquote habe. Allerdings komme man etwa bei der Zahl der weiblichen Bundestagsabgeordneten mit einer Quotenregelung nicht unbedingt weiter. Denn der Grund liege etwa bei der Union darin, dass diese fast alle Direktwahlkreise geholt hatte. Während es auf den Listen der Parteien Frauenquoten gibt, fehlen diese meistens bei der Auswahl der Direktkandidaten einer Partei in den Wahlkreisen.

          Der Frauenanteil im Bundestag liegt mit derzeit 31 Prozent so niedrig wie seit 2002 nicht mehr. Kramp-Karrenbauer verwies darauf, dass es etwa in Frankreich ein Paritätsgesetz gibt. Diese sieht seit 2002 eine paritätische Besetzung der Wahllisten vor und setzte Anreize über die Parteifinanzierung. Danach ist eine nachträgliche Kürzung der staatlichen Zuwendungen an Parteien möglich, wenn der zahlenmäßige Unterschied zwischen aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten mehr als zwei Prozent beträgt.

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