Grüne Blamage im Saarland
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Zu früh gefreut: Die Möchtegern-Spitzenkandidatin Jeanne Dillschneider nach ihrer Wahl auf dem Landesparteitag Bild: dpa
Eine Kanzlerschaft Annalena Baerbocks könnte an fehlenden Zweitstimmen aus dem Saarland scheitern. Dort kann man am 26. September nicht „grün“ wählen, weil die Landesliste nicht zugelassen wurde.
Gerade schien es, als kämen die Grünen nach der Pannenserie ihrer Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock inhaltlich mit ihrem Kernthema Klimaschutz und auch dank Fehler des CDU-Konkurrenten Armin Laschet wieder in die Wahlkampfoffensive. Doch dann kam die Nachricht von der Blamage im Saarland: Im kleinsten Flächenland dürfen die Grünen nach dem unanfechtbaren Urteil des Bundeswahlausschusses wegen schwerwiegender Fehler bei der Aufstellung der Kandidaten nicht mit einer Landesliste antreten.
Somit wird die Partei bei der Bundestagswahl am 26. September im Saarland keine Zweitstimmen erhalten. Dass die dort bei Wahlen traditionell schwach abschneidende Partei ein Direktmandat erringen kann, ist fast ausgeschlossen.
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