Was vom Bamf-Skandal übrig blieb
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Die fragliche Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen Bild: dpa
Vor zweieinhalb Jahren sorgte die Bremer Asylbehörde für Aufregung: Dort sollen positive Bescheide ohne korrekte Prüfung bewilligt worden sein. Doch strafrechtlich ist von den Vorwürfen wenig übrig geblieben.
Die Entscheidungen der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beschäftigten im Frühjahr 2018 die Republik. Damals stand der Verdacht im Raum, dass dort unrechtmäßig Aufenthaltstitel an Migranten vergeben wurden, und zwar massenhaft. Horst Seehofers Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer sprach in einer der großen Talkshows davon, in Bremen hätten Bamf-Mitarbeiter „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig“ mit Rechtsanwälten zusammengearbeitet. Eine Wiederholung dieser Behauptung wurde dem CSU-Politiker schon kurz darauf gerichtlich untersagt.

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Vor wenigen Wochen sind nun auch die Vorwürfe der Bremer Staatsanwaltschaft gegen die Bamf-Mitarbeiter und die Rechtsanwälte in der Mehrzahl zurückgewiesen worden. Das Bremer Landgericht hat die vorgelegte Anklage von 121 auf 22 Fälle zusammengestutzt. Die Staatsanwaltschaft, die 15 Monate lang mit vierzig Mitarbeitern ermittelt hat und anfänglich von 1200 Fällen sprach, hat diesen Schritt inzwischen akzeptiert und die Frist für einen Widerspruch verstreichen lassen.
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