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Ampelplan fürs Wahlrecht : Manch einem wird plötzlich mulmig

Zwei Parteien, eine Fraktion: Friedrich Merz, Thorsten Frei, Alexander Dobrindt und Dorothee Bär im Plenum Bild: Imago

Auf den letzten Metern hat die Ampel die Grundmandatsklausel gestrichen. Was das bedeutet, wird nicht nur in der CSU erst langsam jedem klar.

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          Der Ausnahmeerfolg der CSU beruht zu einem Großteil auf ihrer Doppelrolle in der Bundes- und Landespolitik. In Bayern kann sie sich so als einzige Partei mit bundespolitischem Durchgriff gerieren, in Berlin überproportional viel für den Freistaat herausholen. Bis heute ist das vielen ein Ärgernis, auch in der Schwesterpartei CDU. Man frage nur mal nach bei Wolfgang Schäuble.

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.
          Timo Frasch
          Politischer Korrespondent in München.

          Das Geschäftsmodell der CSU wird nun allerdings gefährdet, und zwar durch die Ampel-Regierung mit ihren Plänen für eine Wahlrechtsreform – so sehen sie es jedenfalls in der CSU. Sollte die CSU künftig mit ihrem Zweitstimmenergebnis in Bayern nicht über die Fünf-Prozent-Hürde im Bundesgebiet kommen, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten, selbst wenn sie im Freistaat jedes der 46 Direktmandate gewönne. So jedenfalls hat es die Ampel-Regierung vor, durch Streichung der Grundmandatsklausel. Diese sieht vor, dass eine Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil ins Parlament kommt, auch wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.

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