Wegen zahlreicher Pannen : Ampel will Wiederholung der Bundestagswahl in 300 Berliner Stimmbezirken
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Berliner Wahlszene: Zahlreiche Menschen stehen in einer langen Schlange vor den Wahllokalen im Tiergarten Gymnasium in der Altonaer Straße. Bild: dpa
In der Hauptstadt war es bei der Bundestagswahl zu zahlreichen Pannen gekommen. Jetzt will die Ampelkoalition die Abstimmung in etwa jedem achten Wahllokal wiederholen lassen. Der Union reicht das nicht.
Der Vorschlag der Ampel zur Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin kam überraschend. Eigentlich wollte die Koalition die Wahl in mehr als 400 Stimmbezirken wiederholen lassen. So hatte man angesichts der Anhörung im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags im Mai befunden, bei der auch Bundeswahlleiter Georg Thiel scharfe Kritik an der Berliner Wahlorganisation geübt hatte. Seitdem waren noch weitere Pannen und Wahlfehler bekannt geworden.
In der vorigen Woche hatte dann der Berliner Verfassungsgerichtshof seine rechtliche Einschätzung abgegeben. Er hält angesichts der mangelnden Vorbereitung und der vielen Wahlfehler eine komplette Neuwahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für nötig, die gleichzeitig mit der Bundestagswahl stattgefunden hatte. Nur die vollständige Wiederholung könne den verfassungskonformen Zustand wiederherstellen, ebenso wie die Integrität der Wahl und das Vertrauen der Bürger in die Demokratie.
Die Ampel aber hat ihren ursprünglichen Vorschlag jetzt noch zu großen Teilen zurückgenommen. Nur die Zweitstimme, also die Stimme für die Parteien, soll neu gewählt werden. Und das auch nicht in mehr als 400, sondern nur noch in 300 der 2256 Wahlbezirke. Die Wahlwiederholung der Erststimme, hier geht es um zwei Wahlbezirke, sei nicht mandatsrelevant, schreibt der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner in einem Brief an die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU).
Stimmabgabe bis 18.45 Uhr gültig
Zudem will die Ampel die verspätete Schließung der Wahllokale nicht mehr grundsätzlich als Wahlfehler sehen. So sehe man keinen Wahlfehler darin, wenn kurz nach 18 Uhr eine Stimme abgeben worden sei. „Denn dies würde Missbrauch Tür und Tor öffnen und es gibt viele Wahllokale in Deutschland, bei denen nicht exakt bis 18 Uhr die Stimmabgabe erfolgte“, teilte Fechner mit. „Damit auch Wählerinnen und Wähler, die möglicherweise unverschuldet ihr Wahllokal nicht pünktlich erreichen konnten, ihre Stimme abgeben können, wollen wir Stimmabgaben vor 18.45 Uhr nur bei besonderen Hinweisen auf Vorkommnisse als Wahlfehler definieren.“ Zudem gehe man davon aus, dass „eine kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen Wahlfehler darstellt“.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte in vielen Wahllokalen Wartezeiten von mehreren Stunden festgestellt, eine ganze Reihe Wahllokale seien vorübergehend geschlossen gewesen. Nach 18 Uhr sei „flächendeckend“ weiter gewählt worden, obwohl schon Prognosen veröffentlicht waren. Das sei in 1066 von 2256 Wahllokalen der Fall gewesen, habe „fast die Hälfte aller Wahllokale“ betroffen. In der Summe seien die Wahllokale 83 Stunden geschlossen gewesen. Zudem seien Wahllokale in der Summe 350 Stunden nach 18 Uhr noch geöffnet gewesen.
Die oppositionelle Union kritisierte den Vorschlag der Ampel. Mit einem solchen Vorschlag „kann man das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nicht wiedergewinnen“, sagte die Ausschussvorsitzende Ludwig der F.A.Z. „Richtig wäre es gewesen, im Sinne von Klarheit und Transparenz die Wahl in ganz Berlin zu wiederholen“, sagte der CSU-Abgeordnete Michael Frieser der F.A.Z. Auch könne man keinem Berliner Bürger erklären, warum nur die Wahl der Zweitstimme und nicht auch die Wahl der Erststimme wiederholt werden müsse.
Auch der Abgeordnete Volker Ullrich (CSU), wie Frieser stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschuss, kritisierte den Vorschlag. „Man kann eine Bundestagswahl wohl kaum anders behandeln als eine Abgeordnetenhauswahl. Da sollten die Kriterien gleich sein“. Der Wahlprüfungsausschuss wird nächste Woche über eine neue Beschlussempfehlung beraten. Am Ende muss das Plenum des Bundestags abstimmen.