Pandemie-Bekämpfung : Ampel will bundesweite 3-G-Regel am Arbeitsplatz
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Helfer testen einen Mann in Hannover mit einem Schnelltest auf das Coronavirus. (Archivbild) Bild: dpa
Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, sollen sich nach den Plänen von SPD, Grünen und FDP künftig täglich testen lassen. Bisher sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenzulegen.
Die Ampel-Parteien wollen bundesweit verpflichtend eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz einführen. Darauf habe man sich am Morgen geeinigt, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar am Dienstag in Berlin. Es gebe nun einen Prüfauftrag an das Arbeitsministerium, wie dies umzusetzen sei. Die Verabredung mit Grünen und FDP sei, dass der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung verpflichtend in ganz Deutschland gelten solle, sagte sie.
Mit der geplanten 3-G-Regelung am Arbeitsplatz sollen tägliche Tests und ein Auskunftsrecht verbunden sein. Dabei soll auch geregelt werden, „dass der Arbeitgeber für eine gewisse Zeit diese Daten abspeichern kann“, sagte Dittmar. Darüber würden noch „intensive Gespräche“ mit den Gewerkschaften geführt.
Die IG Metall signalisierte am Dienstag, dass sie nicht grundsätzlich gegen die geplante 3-G-Regel am Arbeitsplatz sei. Die Gewerkschaft teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Wir kommen an einer 3-G-Regelung in den Betrieben nicht vorbei, wenn im öffentlichen Raum 3G beziehungsweise 2G zur Norm wird. Eine 2-G-Regelung im Betrieb lehnen wir ab.“
Verpflichtende Tests in Alten- und Pflegeheimen
Bislang gibt es die Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nur in bestimmten Bereichen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kitas oder Krankenhäusern. Gegen eine generelle Auskunftspflicht hatten sich bislang die Gewerkschaften gesträubt. Laut der geplanten Neuregelung müssen sich Beschäftigte am Arbeitsplatz künftig täglich testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Eine entsprechende Neuregelung soll noch in den Entwurf der drei Ampel-Parteien des Gesetzes für die Zeit nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingearbeitet werden. Das Gesetz, das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll, sieht insbesondere das Fortbestehen der Maskenpflicht sowie Abstandsgebote insbesondere in geschlossenen Räumen vor.
Anders als die meisten Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebote, die die Länder nach eigenem Ermessen anwenden können, soll die 3-G-Regel am Arbeitsplatz bundesweit vorgeschrieben werden, wie Dittmar betonte. SPD, Grüne und FDP wollen im Zuge der Neuregelung auch verpflichtende Tests in Alten- und Pflegeheimen einführen sowie zu den kostenlosen Bürgertests zurückkehren. Beschlossen werden soll das neue Gesetz in der kommenden Woche.
Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Dienstag 21.832 neue Corona-Fälle. Damit hat sich der Wert gegenüber der Vorwoche mehr als verdoppelt: Es wurden 11.019 Neuinfektionen mehr registriert als am Dienstag vor einer Woche, als die Gesundheitsämter 10.813 Neuinfektionen an das RKI übermittelt hatten. Allerdings hatte es vor einer Woche wegen des Feiertags am Montag in einigen Bundesländern weniger Meldungen gegeben.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 213,7
Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut RKI auf einen neuen Rekordwert von 213,7. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben. 169 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus.
Bei den Infektionszahlen gibt es ein klares Nordwest-Südost-Gefälle in Deutschland. Den höchsten Wert verzeichnet Sachsen mit einer Inzidenz von 483,7. Der Wert in Schleswig-Holstein ist mit 77 seit Tagen weitgehend stabil.