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Corona-Pandemie : Bald sind wieder schärfere Regeln möglich

Geschlossenes Geschäft in Berlin (Archivbild) Bild: dpa

Die neue Koalition will abermals das Infektionsschutzgesetz ändern, so dass die Länder wieder striktere Maßnahmen verhängen können. Die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll vom 15. März an gelten.

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          Die künftige Bundesregierung will nun doch schärfere Einschränkungen im öffentlichen Leben zulassen, damit die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden kann. Eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll es den Ländern künftig ermöglichen, notfalls gastronomische Betriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kongresse oder Messen zu schließen. Dafür wird der Paragraf 28a, den die Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP zunächst abgeschwächt hatten, wieder verschärft. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, welcher der F.A.Z. vorliegt und über den kommende Woche der Bundestag beraten will.

          Christian Geinitz
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin

          Der Novelle zufolge bleiben bestimmte Lockdown-Schritte, die unter der großen Koalition möglich waren, zwar weiterhin ausgeschlossen, etwa Ausgangsbeschränkungen, ein Verbot von Reisen, Übernachtungen oder der Sportausübung. Auch sind keine generellen Schließungen von Unternehmen, Gewerben oder Geschäften mehr zulässig. Diese Schonung gilt gemäß Neuformulierung aber nicht mehr für die genannten Branchen, also etwa für Restaurants, Kneipen, Bars, Veranstaltungen oder Leistungsschauen. Zuvor müssen die Länderparlamente diese Teillockdowns beschließen.

          Das neue „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention“ sieht darüber hinaus eine Impfpflicht „in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen“ vor. Gemeint sind zum Beispiel Beschäftigte in Pflegeheimen oder Gesundheitseinrichtungen. Der Nachweis, dass man durch Impfung oder Genesung immunisiert ist oder aus medizinischen Gründen nicht geschützt werden kann, muss bis zum 15. März 2022 vorliegen. Anschließend dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene neu eingestellt werden. Unveröffentlichten Daten zufolge, aus der die Gesetzesbegründung zitiert, zeigte sich bei Stichproben, dass in fünf Prozent der Altenpflegeheime weniger als die Hälfte der Beschäftigten geimpft war. Insgesamt waren es 82 Prozent.

          Um die Immunisierung in der Bevölkerung zu erhöhen – insbesondere die Auffrischungen –, sehen die Neuregelungen vor, dass vorübergehend auch qualifizierte Zahnärzte, Veterinäre und Apotheker impfen dürfen. Eine weitere Änderung betrifft die Krankenhausfinanzierung während der Epidemie. Bisher erhalten Kliniken mit Covid-19-Patienten Versorgungsaufschläge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Künftig sollen auch solche Kliniken Geld bekommen, die Plätze für Erkrankte frei halten oder die an der sogenannten Kleeblatt-Kooperation teilnehmen. Diese sieht im Falle von Versorgungsengpässen Patientenverlegungen zwischen Regionen und Ländern vor.

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