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Alle Länder im Überblick : Darf ich an Ostern Verwandte besuchen?

Sonnenbaden im Kreis der Familie - ist aber nicht überall erlaubt Bild: dpa

Picknick im Park, Reisen in andere Bundesländer oder zum Zweitwohnsitz, Osterfeier mit den Verwandten oder Sonnenbaden im Park: Was in der Corona-Krise in welchem Bundesland noch erlaubt ist.

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          „Eine Pandemie kennt keine Feiertage“, hat die Kanzlerin vor einer Woche gesagt und allen dazu geraten, zuhause zu bleiben und auf Familienfeiern zu verzichten. Auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer rieten dazu. Trotzdem unterscheiden sich die Regelungen, die in den Landeshauptstädten getroffen wurden, teilweise sehr.

          Mona Jaeger
          Stellvertretende verantwortliche Redakteurin für Nachrichten und Politik Online.
          Timo Steppat
          Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

          In Sachsen zum Beispiel sind Sonnenbaden und Picknick im Park verboten, in Nordrhein-Westfalen hingegen ist deutlich mehr erlaubt. Trotzdem appelliert die Landesregierung an ihre Bürger, ihre Kontakte so gut wie möglich einzuschränken. Ostern feiern mit Verwandten, die nicht im eigenen Haus leben? Verboten ist es nicht, teilt das Gesundheitsministerium in Düsseldorf mit, schreibt aber auch: „Wir können hier nur dazu raten, möglichst auf Kontakte zu Menschen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu verzichten. Auch wenn es schwerfällt und persönliche Opfer bedeutet.“

          Entscheidend ist in dieser Übersicht, dass vieles „nicht verboten“ ist, aber die Landesregierungen sehr wohl von Reisen und Besuchen bei der Familie „dringend abraten“. Die F.A.Z. hat alle Länder abgefragt und gibt Ihnen einen Überblick, was an Ostern erlaubt ist. 

          Darf ich ein Eis von der Eisdiele essen?

          Alle Geschäfte haben bundesweit geschlossen, auch Restaurants und Gaststätten. Und so dürfen auch Eisdielen keinen Verzehr am Platz anbieten. In den meisten Bundesländern ist es aber gestattet, unter Wahrung der Abstandsregeln ein Eis zu kaufen und zu verzehren. Ohne Ausnahmen geschlossen haben Eisdielen lediglich in Hessen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

          Ist Picknicken im öffentlichen Park erlaubt?

          In Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ist das Picknick erlaubt. Allerdings in der Regel nur im Kreis der Familie oder mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt. „Alle Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot gefährden, sind untersagt; dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien“, teilt das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. In Bayern ist die Lage unklar. In Hessen ist das Picknick verboten, mit der Einschränkung: „Wer sich aber zu zweit auf eine Decke setzt und ein Brötchen isst, muss kein Bußgeld befürchten“, so das Innenministerium in Wiesbaden.

          Ist Sonnenbaden im Park, etwa auf einer Parkbank, erlaubt?

          Überall ist es erlaubt, Sport zu machen oder spazieren zu gehen. Teilweise mit der Einschränkung, dass es nur in der Nähe des Wohnortes gestattet ist. Die Frage, ob man sich währenddessen für eine längere Zeit auf eine Parkbank setzen darf, wird in Berlin, Brandenburg und Sachsen verneint. So heißt es aus Brandenburg: „Verweilen ist nicht erlaubt, allerdings eine kurze ,Verschnaufpause'.“

          In Bayern ist es kompliziert. Die Polizei legte die Beschränkungen der Landesregierung so aus, dass das Sonnenbaden nicht gestattet ist. Inzwischen zeigte sich Innenminister Joachim Herrmann (CSU) konziliant: „Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt."

          Ist es erlaubt, für private Zwecke in ein anderes Bundesland zu fahren?

          Die Mobilität der Bürger ist durch die Corona-Verordnungen in allen Bundesländern deutlich eingeschränkt worden. Grundsätzlich gilt, dass die Bürger einen triftigen Grund haben sollen, um die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Die Frage, ob man in ein anderes Bundesland fahren darf, so denn ein guter Grund vorliegt, beantworten fast alle Länder mit einem Ja - verweisen aber sonst auf die Bestimmungen des jeweils anderen Bundeslands. Insofern herrscht in diesem Punkt etwas Verwirrung.

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