Auskunft erklagt : Kramp-Karrenbauer bei vertraulichen Sitzungen im Kanzleramt

Eine Auskunftsklage bringt Klarheit: An der sogenannten Morgenlage durfte AKK auch ohne Regierungsamt teilnehmen – andere Unionspolitiker ebenso. Der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann beklagt eine „höchst fragwürdige Praxis“.
Schon vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung durfte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer einem Zeitungsbericht zufolge an vertraulichen Sitzungen im Bundeskanzleramt teilnehmen. Zudem habe die sogenannte Morgenlage seit Beginn der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) grundsätzlich für hohe Parteifunktionäre der Union offengestanden, berichtete der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf das Bundeskanzleramt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, bezeichnete die Einladung an die CDU-Vorsitzende gegenüber der Zeitung als „höchst fragwürdige Praxis“. Buschmann kritisierte: „Angela Merkel hat offenbar eine immer weitere Verschmelzung von Staats- und Parteiapparat herbeigeführt.“ Anscheinend als Reaktion auf parlamentarische Anfragen zu ihrer Teilnehme an der Morgenlage habe sich Kramp-Karrenbauer im Frühjahr aus der Runde zurückgezogen, so der „Tagesspiegel“.
Der Berichterstattung über den Vorgang ging eine Auskunftsklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg voraus. Anlass der Klage war, dass die Regierung die Informationen über Kramp-Karrenbauers Teilnahme an den Sitzungen ursprünglich weder interessierten Abgeordneten noch der Öffentlichkeit preisgeben wollte. In einer unteren Instanz wurde die Klage zunächst abgewiesen, das OVG bejahte nun jedoch, dass an der Auskunft ein öffentliches Interesse besteht.





