https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afghanistan-heiko-maas-wirft-bnd-falsche-einschaetzungen-vor-17493229.html

Fehleinschätzung zu Afghanistan : Maas: Geheimdienste müssen Arbeitsweise ändern

  • Aktualisiert am

Bundesaußenminister Heiko Maas fordert nach dem Afghanistan-Debakel Konsequenzen. Bild: AFP

Außenminister Maas fordert nach der falschen Lageeinschätzung des Bundesnachrichtendienstes zu Afghanistan Konsequenzen. Ex-BND-Chef Gerhard Schindler weist Kritik zurück: Die deutsche Justiz werfe dem Dienst Knüppel zwischen die Beine.

          2 Min.

          Der Streit um die Schuld an dem außenpolitischen Debakel in Afghanistan geht weiter. Außenminister Heiko Maas (SPD) sagte dem Magazin Spiegel, der Bundesnachrichtendienst (BND) trage aufgrund seiner falschen Einschätzungen der Lage vor Ort eine erhebliche Verantwortung. „Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch“, sagte Maas der Zeitschrift Spiegel. „Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen.“ Das könne nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise der deutschen Nachrichtendienste bleiben, sagt der SPD-Politiker. Die Geheimdienste hätten falsche Einschätzungen voneinander übernommen. „Das muss sich ändern“, forderte Maas. „In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen.“

          Der frühere BND-Chef Gerhard Schindler hatte zuvor jede Kritik an dem Nachrichtendienst zurückgewiesen und juristische und bürokratische Hürden beklagt, die die Arbeit erschwerten. „Wenn man dem BND bei der Informationsbeschaffung einen juristischen Stein nach dem anderen in den Weg legt, braucht man sich nicht über suboptimale Ergebnisse bei der Auswertung zu wundern“, sagte Schindler am Donnerstag der Webseite Focus Online.

          Der BND dürfe zum Beispiel, so Schindler, „keine angeworbenen Informanten in eine Terrororganisation schleusen, weil er sich dann nach unserem Rechtssystem wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar macht“. Wenn aber der deutsche Auslandsgeheimdienst den inneren Zirkel der Taliban nicht mehr durch eigene Quellen infiltrieren dürfe, erhalte er auch keine wichtigen Insiderinformationen.

          Taliban durch das Grundgesetz geschützt

          Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr seien die Taliban sogar durch das deutsche Grundgesetz geschützt. Denn: „Artikel 10, der das sogenannte Fernmeldegeheimnis beinhaltet, gilt seitdem für alle Menschen auf dieser Welt, also auch für ausländische Terroristen in Afghanistan.“ Das bedeute, man müsse schon eine „dezidierte Verdachtslage vorlegen können, um diese Leute abhören zu dürfen“.

          Das Bundesverfassungsgericht hatte dem BND im Mai 2020 die anlasslose Überwachung im Ausland untersagt. Das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit müssten auch dort gewahrt bleiben, entschieden die Karlsruher Richter.

          BND will immer wieder gewarnt haben

          Der Bundesnachrichtendienst hat die Bundesregierung einem Bericht zufolge seit vielen Jahren vor dem Zusammenbruch des afghanischen Staates gewarnt. Der Auslandsgeheimdienst habe immer wieder Analysen vorgelegt, wonach weder das Militär Afghanistans noch die Politik so aufgestellt seien, dass sie dauerhaft funktionieren könnten, meldete der Spiegel am Donnerstag. Allerdings seien die Beamten in den zuständigen Ministerien kaum auf Gehör gestoßen, berichtete das Magazin unter Berufung auf Angaben aus Sicherheitskreisen.

          Mehrere mit den Vorgängen vertraute Mitarbeiter berichteten dem Spiegel von „teilweise frustrierenden Momenten“. Ihre bis dahin negativste Einschätzung gaben die Beamten des Dienstes demnach im Dezember 2020 ab, als sie unter dem Schlagwort „Emirat 2.0“ die Rückkehr der Taliban an die Macht prognostizierten.

          Der BND und die Bundesregierung waren wegen der schlechten Vorbereitung auf die Machtübernahme der Taliban parteiübergreifend in die Kritik geraten. Am Donnerstag befassten sich die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags mit dem Thema. Bei der Sondersitzung des Parlamentarische Kontrollgremiums (PKGr) wurden Vertreter der deutschen Geheimdienste dazu befragt, inwieweit die Lage in Afghanistan falsch eingeschätzt wurde und wie es dazu kam.

          Maas denkt nach eigenen Angaben wegen des Afghanistan-Debakels nicht an Rücktritt. Auf die
          Frage, ob er darüber nachgedacht habe, sagte er dem Spiegel: „In den vergangenen Tagen habe ich nur an eines gedacht, nämlich aus den Fehlern, die wir alle gemacht haben, die Konsequenz zu ziehen und dafür zu sorgen, so viele Leute aus Afghanistan rauszuholen wie möglich.“

          Weitere Themen

          Die Ampel will auf die CSU zugehen

          Wahlrecht : Die Ampel will auf die CSU zugehen

          Die Ampel erwägt nach der Wahlrechtsreform die Möglichkeit einer Listenverbindung. Das würde der CSU helfen, doch die will sich nicht besänftigen lassen. Sie hat schon beschlossen, nach Karlsruhe zu ziehen.

          Topmeldungen

          Gespräch an einem kleinen Tisch: Xi und Putin am Montag im Kreml

          Xi bei Putin : Ein Tête-à-Tête ungleicher Partner

          Der chinesische Staatschef Xi Jinping ist bei Wladimir Putin in Moskau eingetroffen. Gegenüber dem Gast aus Peking tritt Russlands Präsident ungewohnt devot auf.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.