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Affäre des Bundespräsidenten : Wulffs Anwalt leitete schon Fragen der Presse weiter

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Wulffs Anwalt Gernot Lehr

Wulffs Anwalt Gernot Lehr Bild: dpa

Der Anwalt des Bundespräsidenten, Gernot Lehr, hat der F.A.S. schon am 23. Dezember Presseanfragen zur Kreditaffäre Wulffs weitergeleitet. Dabei fallen seiner eigenen Stellungnahme zufolge solche Informationen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.

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          Gernot Lehr, der Anwalt von Bundespräsident Christian Wulff, hat die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (F.A.S.) bereits am 23. Dezember 2011 im Einzelnen über Anfragen aus der Presse informiert - obwohl solche Fragen seiner eigenen Stellungnahme zufolge unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht fallen. Lehr leitete den Mailwechsel mit dem „Welt“-Redakteur Jörg Eigendorf vom 21. Dezember weiter, in dem zahlreiche detaillierte Fragen des Journalisten zu Wulffs Krediten bei der BW-Bank, die Antworten Lehrs, Nachfragen und weitere Antworten sowie Kontaktdaten enthalten sind.

          Außerdem gab Lehr der F.A.S. eine weitere Mail mit 13 Nachfragen des „Welt“-Journalisten vom 22. Dezember weiter. Die Anwaltskanzlei beansprucht in einem Anhang unter der eigenen Adresse Vertraulichkeit; entsprechende Hinweise unter der weitergeleiteten Nachricht fehlen. Lehr sagte der F.A.S., es handele sich um eine „bedauerliches Versehen“. Er fuhr fort: „Das war nicht im Auftrag meines Mandanten, nicht mit dem Bundespräsidenten abgestimmt.“

          In dieser Woche hatte Lehr jedoch die von Bundespräsident Wulff im Fernsehen angekündigte Internet-Veröffentlichung von Fragen und Antworten zu seinen Krediten abgelehnt. Wulff hatte gesagt: „Morgen früh werden meine Anwälte alles ins Internet einstellen. Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürger jedes Detail zu diesen Abläufen sehen und bewertet sehen, auch rechtlich.“

          Am Mittwoch hatte Lehr in einer Pressemitteilung dargelegt, Anfragen von Journalisten seien vertraulich zu behandeln. „Der im Mandantenauftrag geführte Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten fallen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Auch Dritte, die sich mündlich oder schriftlich an Rechtsanwälte wenden, haben einen Anspruch darauf, dass diese Kommunikation und dieser Schriftverkehr einschließlich ihrer Kontaktdaten nicht veröffentlicht werden.“ Daher bitte die Kanzlei „im Auftrag von Christian Wulff“ um „Verständnis dafür, dass wir aus Rechtsgründen daran gehindert sind, den Schriftverkehr mit den Medienvertretern zu veröffentlichen“.

          Seitdem Bundespräsident Wulff sich von seinem Pressesprecher Olaf Glaeseker trennte, lässt er Anfragen zur Kreditaffäre von seinem Anwalt Lehr bearbeiten
          Seitdem Bundespräsident Wulff sich von seinem Pressesprecher Olaf Glaeseker trennte, lässt er Anfragen zur Kreditaffäre von seinem Anwalt Lehr bearbeiten : Bild: dpa

          Bundespräsident Wulff hat sich bereits vor Weihnachten von seinem Pressesprecher Olaf Glaeseker getrennt. Seither wickelt er Anfragen zur Kreditaffäre über Lehr ab. Lehr ist so zugleich faktisch auch in eine Sprecherrolle geraten. Anders als einem Behördenmitarbeiter stehen ihm als Anwalt aus dem Mandatsverhältnis besondere Auskunftsverweigerungsrechte zu.

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