Wie die AfD dem Verfassungsschutz entrinnen will
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Andere Zeiten: Andreas Kalbitz und Jörg Meuthen im Juli 2019 Bild: dpa
Die AfD will die drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindern. Sie klagt darum vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der frühere Brandenburger AfD-Chef Kalbitz scheitert vor Gericht und bleibt vorerst ausgeschlossen.
Die AfD will die drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch mit Klagen verhindern. Denn sie befürchtet, dass im Jahr der Bundestagswahl für sie dadurch erhebliche Nachteile entstehen würden. Deshalb reichte die Bundespartei beim Verwaltungsgericht Köln zwei Klagen und zwei Eilanträge ein, wie eine Gerichtssprecherin der F.A.Z. am Freitag bestätigte.

Politischer Korrespondent in Berlin.
Die AfD reagiert damit auf Berichte, dass schon in der kommenden Woche eine Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bekannt gegeben werden soll, nach der die Partei als Verdachtsfall eingestuft wird. Damit könnte sie ab sofort mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die F.A.Z. und andere Medien hatten darüber berichtet. Für die Partei hätte der Beschluss möglicherweise einen Austritt bürgerlicher Mitglieder zur Folge, die befürchten, in Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber, etwa als Beamte, zu geraten.
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