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Streit über Diskriminierung : AfD-Politiker Junge erhebt Vorwürfe gegen Bundeswehr

  • -Aktualisiert am

An Karneval mit Zwirbelbart und Pickelhaube: Gegen den Ex-Soldaten und AfD-Funktionär Uwe Junge werden Mobbingvorwürfe laut. Bild: Frank Röth

Der rheinland-pfälzische AfD-Vorsitzende Uwe Junge sieht ein Komplott gegen sich im Gange. Den Vorwurf der Diskriminierung einer lesbischen Soldatin weist der pensionierte Offizier zurück.

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          Der Vorsitzende der rheinland-pfälzischen AfD, Uwe Junge, hat sich erstmals ausführlich gegen Vorwürfe gewehrt, er habe zu seiner Zeit als Oberstleutnant in der Bundeswehr eine lesbische Soldatin wegen ihrer Homosexualität gemobbt. Im Gespräch mit der F.A.Z. sagte Junge, er habe die Frau als ihr Vorgesetzter gefördert, ihr eine „sehr gute Laufbahnbeurteilung“ ausgestellt. Die Soldatin, die seinerzeit wie er auf kommunalpolitischer Ebene tätig gewesen sei – er für die AfD, sie für die Freien Wähler –, habe „den vertrauensvollen Kontakt“ zu ihm gesucht, auch den Austausch über politische Themen. Dass sie sich dann beim Wehrbeauftragten des Bundestags über ihn beschwert habe, sei für ihn ein „Schock aus heiterem Himmel“ gewesen. Seine Akte sei nach mehr als 38 Dienstjahren „gerade auch im Bereich der Menschenführung voll mit Belobigungen, nicht mit Belehrungen“ gewesen.

          Timo Frasch
          Politischer Korrespondent in München.

          Im Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2016 werden ohne Nennung des Urhebers zwei Zitate aufgeführt; dass sie auf Junge zurückgehen, war schon vor Wochen klar. Er soll zu der Soldatin und Mutter, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, gesagt haben: „Sie können ja sogar wie eine Frau aussehen“ und „Ehe und Familie sind in Artikel 6 Grundgesetz besonders geschützt: Mutter + Vater + Kinder; die Nation braucht deutsche Kinder“. Die Bundeswehr erkannte darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Inneren Führung und die Fürsorgepflicht.

          Parteiwerbung während des Dienstes?

          Junge bestreitet nicht den Wortlaut der Zitate, sagt aber, sie seien ohne Wiedergabe des Kontextes nicht angemessen zu beurteilen. Das erstgenannte Zitat sei gefallen auf einer Busfahrt zur Weihnachtsfeier, als er die Soldatin, die sonst immer Uniform getragen habe, zum ersten Mal in Zivil gesehen habe. „Das war ein Kompliment“, sagte Junge dieser Zeitung, und so sei sein Spruch von Zeugen auch verstanden worden. In der Bundeswehr gebe es „keine ernsthaften Probleme mit Homophobie“. In der konkreten Situation sei er „auf gute Laune bedacht“ gewesen, überhaupt sei er in der Truppe dafür bekannt, „hart in der Sache, aber locker im Umgang“ zu sein. Die Soldatin sei „in dem Punkt offensichtlich viel empfindlicher, als ich gedacht habe“. Der zweite Satz sei gefallen in einem der politischen Gespräche, zu denen ihn die Soldatin „animiert“ habe, indem sie ihm etwa Zeitungsartikel zu gesellschaftspolitischen Themen mitgebracht habe. In der beanstandeten Situation habe er nur sein Verständnis von Familie „im Sinne des Grundgesetzes“ zum Ausdruck gebracht.

          An diesem Punkt setzt ein zweiter Vorwurf gegen Junge an. Er soll gegen das Soldatengesetz verstoßen haben, indem er im Dienst Werbung für die AfD gemacht habe. Auch dagegen wehrt sich Junge. Er selbst sei wegen seiner in der Truppe bekannten politischen Betätigung häufig auf diese angesprochen worden, zumal es im Zentrum Operative Kommunikation, wo er zuletzt eingesetzt war, sowieso viel um außen- und sicherheitspolitische Fragen gegangen sei. Er habe aber immer darauf geachtet, dass sich diese Gespräche im Rahmen hielten, und gegebenenfalls auf die Zeit nach Dienstschluss verwiesen.

          In den Bericht des Wehrbeauftragten werden üblicherweise nur Fälle aufgenommen, die vorher mehrere juristische Prüfungen durchlaufen haben. Junge fühlt sich dennoch im Recht und glaubt, die Bundeswehr wolle an ihm nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ein Exempel statuieren. Nach innen solle der Truppe signalisiert werden, dass sich Soldaten, obwohl das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform „vollmundig propagiert“ werde, politisch möglichst zurückhalten sollten, nach außen wolle man der AfD schaden – er selbst sei da „ein lohnendes Angriffsziel“.

          „Von langer Hand geplant“

          Im Fall der Soldatin vermutet Junge als wahren Grund für die Vorwürfe womöglich Unzufriedenheit mit einem seiner „rechtmäßig erteilten Befehle“. Er spricht von einem „verleumderischen Vorgehen der Soldatin“, das „von langer Hand geplant“ gewesen sei. Die Soldatin habe „sehr detaillierte Aufzeichnungen“ über seine Aussagen geführt, auch zu einem Zeitpunkt, als sie beide „sehr gut zusammengearbeitet“ hätten. Nie sei die Soldatin zu ihm gekommen, nie habe sie sich bei Vorgesetzten beschwert oder die Vertrauensperson hinzugezogen, um über mögliche Kränkungen zu sprechen und ihm so die Chance zu geben, seine Sicht der Dinge darzulegen. Junge versicherte, die sexuelle Orientierung der Soldatin habe bei dienstlichen Entscheidungen nie eine Rolle gespielt. Daher fühle er sich „auf sehr unkameradschaftliche Weise massiv hereingelegt“.

          Der Vorwurf der Diskriminierung berge im Übrigen „erhebliches Verunsicherungspotenzial“ und drohe, das „Befehls- und Vorgesetztenrecht negativ zu beeinflussen“. „Jeder Vorgesetzte, der im Sinne des Auftrags unangenehme, aber notwendige Befehle gegenüber einem Angehörigen einer Minderheit erteilen muss, wird sich zukünftig zurückhalten, um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung aussetzen zu müssen. Eine Ungleichbehandlung, auch eine Bevorzugung von Minderheiten darf es in einer Armee nicht geben.“ Gegen Junge laufen gegenwärtig disziplinarische Vorermittlungen, der rheinland-pfälzische Landtag hat seine Immunität aufgehoben. Wenn sich die Vorwürfe gegen Junge bestätigen, drohen ihm empfindliche Konsequenzen, die bis zur Kürzung der Ruhegehaltsbezüge gehen können. Das Verteidigungsministerium wollte sich zu Junges Vorwürfen mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht äußern.

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