AfD-Parteitag : Ausschluss der Medien rechtens?
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Stillleben auf einem Gehweg nahe des Veranstaltungsortes in Kehl Bild: dpa
Erstmals findet ein AfD-Parteitag in Baden-Württemberg ohne Medien statt. Reportern wird der Zutritt verweigert. Zwei Verfassungsrechtler halten das für widerrechtlich.
Die AfD Baden-Württemberg hat am Samstag endgültig sämtliche Medienvertreter von ihrem Parteitag in Kehl ausgeschlossen. Die Mitglieder bestätigten mit ihrem Votum einen entsprechenden Beschluss des Landesvorstands. Dieser hatte argumentiert, dass Menschen mit „abstrusen Ansichten“ ans Rednerpult treten und damit das Bild der Partei negativ beeinflussen könnten. Außerdem hieß es, die Stadthalle in Kehl biete nicht genug Platz.
Mehrere Verfassungsrechtler sagten der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.), dass sie den Ausschluss für widerrechtlich halten. Es sei mit dem verfassungsmäßigen Auftrag der Parteien nicht vereinbar, die Öffentlichkeit auszuschließen, so Joachim Wieland, Rektor der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Gerichtlich sei eine solche Frage jedoch noch nie entschieden worden. Der Bonner Staatsrechtler Klaus Gärditz sagte, es gehöre zum Auftrag an die Parteien, eine Medienöffentlichkeit herzustellen. Zwar seien die Parteien formell privatrechtlich verfasst, anders als etwa ein Taubenzuchtverein hätten sie aber einen öffentlichen Auftrag.
Hingegen argumentierte der Verfassungsrechtler Jörn Ipsen, dass nur öffentliche Behörden, nicht aber Vereine Bürgern Auskunft geben müssten. Parteien seien nichtstaatliche Organe. Weder in Artikel 21 des Grundgesetzes noch im Parteiengesetz sei eine Auskunftspflicht vorgesehen. Allerdings seien die Parteien bisher stets an Berichterstattung interessiert gewesen.
Die AfD gab zum Ausschluss ein Rechtsgutachten in Auftrag, das der F.A.S. vorliegt. Der Gutachter sieht demnach keine Norm, die den Landesparteitag zur Zulassung von Öffentlichkeit verpflichte. Er weist aber darauf hin, dass gemäß Paragraph 10 der Geschäftsordnung für Parteitage der AfD der Bundesparteitag grundsätzlich öffentlich verhandele.