
AfD-Klage gegen Seehofer : Politischer Kampf
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Horst Seehofer Bild: EPA
Minister dürfen ihr Amt im politischen Kampf nicht missbrauchen. Wenn hier die Dämme brechen, ist der Parteienstaat auf dem Gipfel, aber die Chancengleichheit am Ende.
Die AfD wäre nicht die AfD, wenn sie nicht überdrehen würde: Ja, die Bundeskanzlerin hat Thüringen nichts zu sagen. Und sie hat nicht nur ihrer Partei einen – für sie untypischen – Bärendienst erwiesen, als sie von Afrika aus forderte, die Wahl des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes rückgängig zu machen. Das geht eigentlich nicht. Aber eine strafbare Nötigung, wie die AfD behauptet, ist es nicht.
Die Partei und manche andere saßen schon in der Flüchtlingskrise dem Irrglauben auf, eine falsche, womöglich gar rechtswidrige Politik sei automatisch eine Straftat. Hier mischte sich Unverstand mit Abneigung gegen die Kanzlerin.
Richtig bleibt aber, und darum geht es nun vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Regierungsmitglieder nicht mit den Ressourcen ihres Amtes in den politischen Kampf der Parteien eingreifen dürfen. Das ist natürlich eine Gratwanderung, denn Minister sind Spitzenpolitiker, und die sind im Grunde stets im Dienst und immer im Wahlkampf. Aber übermenschlich schwer ist die Trennung auch nicht: Kein Amtsträger wird (hoffentlich) auf die Idee kommen, seine Beamten zum Kleben von Wahlplakaten für seine Partei einzuspannen.
Nichts ist dagegen zu sagen, dass auch Regierungsmitglieder Wahlkampf machen und sich kritisch über politische Gegner äußern. Aber das muss nicht auf der Homepage des Ministeriums geschehen. Wenn hier die Dämme brechen, ist der Parteienstaat auf dem Gipfel, aber die Chancengleichheit am Ende.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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