Bundestag : AfD erzwingt Sitzungsende
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Das Bundestagsplenum im Oktober (Symbolbild) Bild: EPA
Weil in der Nacht nur 133 Parlamentarier im Bundestag waren, war das Parlament nicht beschlussfähig. Die AfD beantragt deshalb eine namentliche Abstimmung und provoziert so den Abbruch der Sitzung.
Die AfD hat in der Nacht zum Freitag für ein vorzeitiges Ende der Bundestags-Sitzung gesorgt. Vor der abschließenden Entscheidung über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Parlaments an und beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung.
Bei dieser Abstimmung gaben nur 133 Parlamentarier ihr Votum ab, womit die notwendige Zahl von 355 Abgeordneten verfehlt wurde. Der Bundestag ist nämlich nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten anwesend ist – was zu dieser nächtlichen Stunde allerdings nie der Fall ist.
Der amtierende Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) beendete daraufhin die Sitzung. Neben der Abstimmung über das Energiewirtschaftsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie zum Erdgasbinnenmarkt umgesetzt werden soll, entfielen dadurch auch mehrere Abstimmungen über weitere Gesetzentwürfe. Dabei ging es unter anderem um ein Sozialabkommen mit der Ukraine und eine Umschichtung der EU-Agrarsubventionen zugunsten des Naturschutzes.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Götz Frömming, sagte dazu am Freitag in einer Stellungnahme, die AfD habe „der Demokratie zu ihrem Recht verholfen“.