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Antisemitismus-Vorwurf : AfD-Politiker Gedeon darf in der Partei bleiben

Trotz antisemitischer Äußerungen: AfD-Politiker Wolfgang Gedeon darf Parteimitglied bleiben. Bild: dpa

Das baden-württembergische AfD-Landesschiedsgericht widerspricht dem Antisemitismus-Vorwurf gegen den vielfach kritisierten Wolfgang Gedeon. Der fraktionslose Abgeordnete darf Parteimitglied bleiben.

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          Der wegen antisemitischer Äußerungen vielfach kritisierte AfD-Politiker Wolfgang Gedeon darf nach einer Entscheidung des baden-württembergischen AfD-Landesschiedsgerichts Parteimitglied bleiben. Gedeon war im Sommer 2016 nach der Spaltung der AfD-Landtagsfraktion und nach einer längeren Debatte aus der Fraktion ausgetreten. Er gehört dem Parlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter und AfD-Mitglied an.

          Rüdiger Soldt
          Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

          Der AfD-Landesvorsitzende Ralf Özkara bestätigte die Entscheidung des Landesschiedsgerichts. „Es ist eine formaljuristische Entscheidung. Das Parteiausschlussverfahren ist eingestellt. Das Landesschiedsgericht hatte noch weitere Unterlagen angefordert, die der frühere Landesvorstand nicht fristgemäß eingereicht hat“, sagte der AfD-Politiker dieser Zeitung. Das Landesschiedsgericht soll kritisiert haben, dass „nur Zeitungsartikel“ und „bloße Behauptungen“ zum Nachweis von Gedeons antisemitischer Haltung eingereicht worden seien. Auf die Frage, welche Unterlagen genau gefehlt hätten, sagte Özkara, er wisse es nicht.

          Dem Gremium hätten aber drei Gutachten vorgelegen. „Ich maße mir nicht an, mir über Gedeons Aussagen ein Urteil zu bilden. Wir haben keine neuen Erkenntnisse, deshalb werden wir im Landesvorstand auch kein neues Parteiausschlussverfahren beantragen.“ Für ein Parteiausschlussverfahren ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ein Gutachten, so Özkara, komme zum Ergebnis, dass Gedeon Antisemit sei, ein zweites entlaste ihn, und ein drittes attestiere „sekundären Antisemitismus“. Auf „dieser Ebene“ könne man die Frage, ob der fraktionslose Abgeordnete Antisemit sei, nicht entscheiden. „Ich bin kein Fachmann. Und Herr Sarrazin ist auch noch in der SPD“, so Özkara.

          Gedeon unterstellt der Welt die „Judaisierung“

          In dem Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“, das Gedeon vor der Gründung der AfD publizierte, hatte der heute 70 Jahre alte Allgemeinmediziner das Judentum als „inneren“ und den Islam als „äußeren“ Feind des „christlichen Abendlandes“ bezeichnet. Dort heißt es zum Beispiel: „Weltbedeutung hat das Judentum heute nicht direkt durch seine Religion, sondern im Wesentlichen indirekt, nämlich durch Judaisierung der christlichen Religion und Zionisierung der westlichen Politik.“

          Fachhistoriker waren 2016 zum eindeutigen Urteil gekommen, dass Gedeons Bücher antisemitische Passagen enthalten. Marcus Funck, Mitarbeiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität in Berlin, fertigte über Gedeons Schriften eine wissenschaftliche Analyse an. „Gedeon nimmt in dem Buch nicht nur Bezug auf das antisemitische Klischee der Weisen von Zion, das Werk ist insgesamt als antisemitisch einzuordnen. Denn das Judentum wird als eine überzeitliche, geistige Kraft dargestellt, die sich in unterschiedlichen Formen manifestiert, die sich aber immer gegen das christliche Abendland stellt“, so Funck. Mit seinem „Weltverschwörungsglauben“ gelinge es Gedeon, für die Französische Revolution 1789, die Entwicklung der Menschenrechte oder den angeblich „grünen Kommunismus“ immer nur eine epochenübergreifende Kraft verantwortlich zu machen, nämlich die Juden.

          Gedeon unterstelle die „Judaisierung“ der Welt, seine Behauptungen erinnerten stark an die Schriften des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg. Funck zeigte sich überrascht über die Aussagen der AfD, zum Beweis von Gedeons Antisemitismus lägen nur „bloße Behauptungen“ sowie aus dem Zusammenhang gerissene Zitate vor: „Das sind vorgeschützte Argumente. Die Beweisführung ist eindeutig. Es macht mich ratlos, wenn wissenschaftliche Stellungnahmen als Behauptungen oder Meinungen abgetan werden.“

          Die AfD akzeptiere Standards wissenschaftlicher Arbeiten offenbar nicht. Vertreter von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag äußerten sich kritisch zur Entscheidung des AfD-Parteigerichts. Manuel Hagel, der Generalsekretär der baden-württembergischen CDU, sagte: „Es zeigt sich, dass weite Teile der AfD-Spitze nie ein Interesse an einer Distanzierung von Gedeons rechtsradikalen Gedankengut hatten.“ Das Ausschlussverfahren sei „dilettantisch“ geführt worden. Der innenpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, sagte: „Der Antisemitismus steht vor seiner endgültigen Rückkehr in die AfD-Fraktion. Judenfeindlichkeit hat damit im Landtag wieder einen Vertreter.“

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