Spendenaffäre : AfD drohen Geldbußen von bis zu 120.000 Euro
Der AfD drohen im Zuge der Schweizer Spendenaffäre empfindliche Geldbußen der Bundesbank von bis zu 120.000 Euro. Wie der F.A.Z. in Parteikreisen am Donnerstag bestätigt wurde, versäumte es der AfD-Kreisverband Bodensee, die Überweisungen der illegalen Parteispenden aus der und in die Schweiz der Bundesbank zu melden. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel wollte sich als Adressatin der Parteispende nicht dazu äußern und begründete dies mit dem anstehenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz. Sie sagte, die gegen sie kursierenden Vorwürfe seien „nicht berechtigt“. Ihr Sprecher sagte, die Juristen der Partei prüften den Vorwurf. Der baden-württembergische Landesvorsitzende Ralf Özkara sagte der F.A.Z., seinem Landesvorstand sei keine Meldung der Transaktionen an die Bundesbank bekannt; in Parteikreisen wurde bestätigt, dass die Meldungen nicht erfolgten.
Laut der Außenwirtschaftsverordnung sind Überweisungen aus dem und in das Ausland der Bundesbank zu melden, wenn der Betrag 12.500 Euro überschreitet. Die Bundesbank erstellt mittels dieser Meldungen ihre Zahlungsbilanz. Die im Wochentakt erfolgte Stückelung der Schweizer Parteispenden an die AfD betrug laut Medienberichten jeweils rund 7850 Euro von Juli bis September 2017, lag also unter der Meldegrenze. Entscheidend ist laut Bundesbank jedoch der auf den gesamten Monat gerechnete Betrag. Demnach hätte die AfD in bis zu drei aufeinanderfolgenden Monaten gegen die Meldeauflagen verstoßen, in denen jeweils eine Meldung notwendig gewesen wäre. Jede unterlassene Meldung wird laut dem Außenwirtschaftsgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet, eine Geldbuße für die drei Monate der Entgegennahme und den Monat der Rücküberweisung der Spende in die Schweiz könnte deshalb bis zu 120.000 Euro betragen.
Ähnliches könnte für die aus Belgien stammende illegale Parteispende gelten, die von der AfD in der Nacht zum Donnerstag zugegeben wurde. Demnach ging auf dem Konto des AfD-Kreisverbandes Bodensee im Februar ein Betrag von 150.000 Euro ein, der nach rechtlicher Prüfung zurücküberwiesen wurde.
Korrektur
Die Bundesbank hat eine eigene Auskunft vom Donnerstag korrigiert, laut der die AfD ihre aus dem Ausland erhaltenen Spenden gemäß der Außenwirtschaftsverordnung an die Bundesbank hätte melden müssen. Im Falle eines vierfachen Verstoßes hätte der AfD eine Geldbuße von bis zu 120.000 Euro gedroht. Am Donnerstag hatte die Presseabteilung der Bundesbank der F.A.Z. zunächst nach einer Schilderung des auf jeweils rund 8000 Euro gestückelten Zahlungsverkehrs zwischen der AfD und einem Schweizer Pharmaunternehmen mitgeteilt, der Meldefreibetrag von 12.500 Euro „sollte dabei nicht auf den Einzelbetrag, sondern auf den pro Monat, Land und Kennzahl erreichten Gesamtbetrag angewendet werden“. Es müsse deshalb eine Meldung durch die AfD erfolgen, obwohl die von ihr erhaltenen Einzelbeträge unter dem Meldefreibetrag lagen.
Wie die Bundesbank am Freitag mitteilte, war diese Auskunft falsch. Man wolle sie „richtig stellen“. Tatsächlich gebe es „keine gesetzliche Verankerung, die eine solche Stückelung verbietet“. Es sei nur „ein Wunsch der Deutschen Bundesbank“, dass Meldungen sich auf die monatliche Gesamtsumme beziehen. Die AfD hat sich demnach keine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen.


