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Wahllisten endgültig abgelehnt : AfD darf bei Bürgerschaftswahl in Bremen nicht antreten

Fabian Jacobi (von links nach rechts), Vertrauenspersonen beim sogenannten Rumpfvorstand der AfD in Bremen, Sergej Minich, Landesvize beim Rumpfvorstand, und Heinrich Löhmann, Vertrauensperson des Notvorstandes der Bremer AfD, am 23. März 2023 bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses Bild: dpa

Der Landeswahlausschuss wies Beschwerden der AfD gegen die Ablehnung zweier konkurrierender Listen für den Wahlbereich Bremen zurück. Auch die zunächst zugelassene Liste für Bremerhaven erklärte er für unzulässig.

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          Die AfD wird bei der Bremer Bürgerschaftswahl am 14. Mai nicht wählbar sein. Die Partei darf nach der abschließenden Entscheidung des Landeswahlausschusses vom Donnerstag weder im Wahlbereich Bremen noch im Wahlbereich Bremerhaven antreten. Zuvor war die AfD von den zuständigen Wahlbereichsausschüssen zumindest im deutlich kleineren Wahlbereich Bremerhaven zugelassen worden.

          Reinhard Bingener
          Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

          Für den Wahlbereich Bremen hatte die zutiefst zerstrittene AfD zwei konkurrierende Listen eingereicht. Die eine stammt vom sogenannten AfD-Rumpfvorstand unter dem Vorsitz von Sergej Minich, die andere vom sogenannten AfD-Notvorstand unter dem Vorsitz Heinrich Löhmanns. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag beide Listen zurück. Bei der Liste des Notvorstands sei die Einladung zur Kandidatenaufstellung nicht regelkonform gewesen, argumentierte das Gremium. Beim Rumpfvorstand verwies der Landeswahlausschuss auf dessen zweifelhafte Legitimation, die innerhalb der AfD nicht geklärt worden sei.

          In der vergangenen Woche hatte auch schon der Wahlbereichsausschuss Bremen entschieden, dass die AfD im Wahlbereich Bremen nicht antreten darf, allerdings mit anderer Begründung. Der Wahlbereichsausschuss argumentierte, dass eine Partei laut Bremischem Wahlgesetz jeweils nur einen Wahlvorschlag für die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven einreichen darf. Der Wahlbereichsausschuss legte dar, dass er keine Auswahl zwischen den beiden eingereichten Listen treffen könne, weil dies einen Eingriff in die Parteienfreiheit darstellen würde. Eine Entscheidung darüber, welche Liste rechtmäßig ist, erfordere eine tiefgreifende inhaltliche und juristische Prüfung parteiinterner Vorgänge. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl der AfD-Rumpfvorstand wie auch der AfD-Notvorstand Beschwerde eingelegt, die nun vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen wurde.

          Gespalten in Rumpfvorstand und Notvorstand

          Die Bremer AfD ist bereits seit Jahren von tiefgreifenden Zerwürfnissen geprägt. Nach ihrem erstmaligen Einzug in die Bürgerschaft im Jahr 2015 zerfiel die Fraktion binnen weniger Wochen aufgrund von Richtungsstreitigkeiten. Auch nach dem Wiedereinzug 2019 verlor die AfD binnen weniger Wochen ihren Fraktionsstatus, weil drei Abgeordnete unter Führung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz austraten und eine eigene Gruppe im Parlament gründeten. Magnitz steht auch hinter dem derzeitigen AfD-Notvorstand, der seit Monaten einen verbissenen Kampf mit dem Rumpfvorstand ausficht.

          Das AfD-Bundesschiedsgericht entschied im Oktober 2022, dass der Bremer Landesverband über „keinen gewählten Landesvorstand“ verfügt, und stellte sich damit gegen den Rumpfvorstand unter Minich. Der AfD-Bundesvorstand stellte sich hingegen gegen den Notvorstand und forderte diesen auf, seinen eingereichten Listenvorschlag zurückzuziehen, und drohte mit rechtlichen Schritten.

          Für den Wahlbereich Bremerhaven hatte die AfD nur eine Liste eingereicht, die vom dortigen Wahlbereichsausschuss akzeptiert wurde. Der Landeswahlausschuss korrigierte diese Entscheidung nun, weil die Liste die Unterschrift des Notvorstandsvorsitzenden Minich trägt, dessen Legitimation zweifelhaft sei. Der AfD bleibt nach den Entscheidungen des Landeswahlvorstands nurmehr die Möglichkeit, das Ergebnis der anstehenden Bürgerschaftswahl im Nachhinein anfechten. „Wir wissen, dass es zu Wahlprüfungsverfahren kommen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit“, sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger.

          Von den Entscheidungen des Landeswahlausschusses könnte die Partei „Bürger in Wut“ profitieren, die inhaltlich ähnliche Positionen wie die AfD vertritt, bei den zurückliegenden Bürgerschaftswahlen aber lediglich im Wahlbereich Bremerhaven die Fünfprozenthürde überwand.

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