Flügelstreit in der AfD : Lucke will „Weckruf“-Verein nicht auflösen
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Bernd Lucke Bild: dpa
Laut einer Verfügung des Parteischiedsgerichts der AfD soll der Verein „Weckruf 2015“ aufgelöst werden. Doch dessen Gründer Bernd Lucke sperrt sich - mit juristischen Argumenten.
Der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke lehnt eine Auflösung seines von gemäßigten Parteimitgliedern gegründeten Vereins „Weckruf 2015“ ab. Die entsprechende Verfügung des Bundesschiedsgerichts der Partei halte er für „grob rechtsfehlerhaft“, schrieb Lucke am Dienstag in einer E-Mail an den Bundesvorstand, die der F.A.Z. vorliegt. Die Entscheidung des Gremiums sei „rechtlich unhaltbar“ und lasse „erheblichen politischen Schaden bis hin zur Spaltung der AfD befürchten“, so Lucke. Seiner E-Mail fügte er einen Beschlussentwurf an, laut dem der Bundesvorstand das Schiedsgericht um eine Überprüfung der Anordnung bitten soll. Darin heißt es, das Bundesschiedsgericht möge eine „sofortige Aufhebung“ der Anordnung beschließen.
Das Schiedsgericht hatte zuvor eine einstweilige Anordnung erlassen, in der die „Satzungswidrigkeit“ des Vereins „Weckruf 2015“ festgestellt wurde. Der AfD-Bundesvorstand wurde angewiesen, die „umgehende Auflösung“ des Vereins anzuordnen.
„Eine Verzweiflungstat“
Luckes Widersacherin im Flügelkampf der AfD, die Parteivorsitzende Frauke Petry, begrüßte die Anordnung des Gerichts hingegen. „Der Weckruf-Parteiverein war der Versuch einer Minderheit, die innerparteiliche Demokratie zu zerstören. Gut, dass das Schiedsgericht so zügig und klar geurteilt hat“, sagte Petry am Dienstag.
Die AfD-Europaabgeordnete Beatrix von Storch forderte Lucke unterdessen zum Rücktritt auf. Der „Weckruf“ betreibe eine Spaltung der AfD und müsse seine Aktivitäten „sofort“ einstellen.
Der Anordnung des Parteigerichts liegt die Annahme zugrunde, dass es sich bei dem „Weckruf“ um eine parteiinterne Vereinigung handelt. Eine solche müsste laut AfD-Satzung vom Parteikonvent genehmigt werden. „Wir sind aber keine Vereinigung, sondern ein Verein“, sagte die Vorstandsvorsitzende des „Weckruf“, Ulrike Trebesius, der F.A.Z. „Das ist eine Verzweiflungstat und eine Nacht-und-Nebel-Aktion eines einzelnen Richters, der dem anderen Lager zuzuordnen ist.„ Der Bundesvorstand könne nicht einen Verein auflösen, dem auch Nicht-AfD-Mitglieder angehörten. „Dies gilt für den ,Weckruf 2015’ genauso wie für den FC Bayern München oder das Deutsche Rote Kreuz“, hieß es in einer Stellungnahme des „Weckruf“.
Der AfD-Europaabgeordnete Bernd Kölmel, der Vorstandsmitglied im „Weckruf“ ist, sagte der F.A.Z., das Urteil sei „traurig“. „Damit wird Zwietracht gesät. Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn die vernünftigen Mitglieder irgendwann sagen, jetzt mögen wir nicht mehr.“