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Äußerungen zum Holocaust : Umstrittener Pirat bleibt Mitglied

Die Piratenpartei versucht seit mehr als zwei Jahren, das umstrittene Mitglied auszuschließen Bild: dpa

Weil er 2008 Thesen eines Holocaustleugners verteidigt hat, soll ein Pirat seit mehr als zwei Jahren aus der Partei ausgeschlossen werden. Das Bundesschiedsgericht wies den Antrag jetzt zurück - wegen eines Formfehlers.

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          Das rheinland-pfälzische Piratenparteimitglied Bodo Thiesen, der wegen umstrittener Äußerungen zum Holocaust aus der Partei ausgeschlossen werden sollte, darf vorerst Mitglied bleiben. Die Parteispitze versucht seit mehr als zwei Jahren, Thiesen auszuschließen. Das Bundesschiedsgericht entschied am Montagabend, dass Thiesen für seine Äußerungen aus dem Jahr 2008 nicht ein zweites Mal mit einer parteilichen Ordnungsmaßnahme bestraft werden könne. 2008 war er vom Bundesvorstand verwarnt worden.

          Katharina Wagner
          Wirtschaftskorrespondentin für Russland und die GUS mit Sitz in Moskau.

          Thiesen hatte im Mai 2008 in einer E-Mail geschrieben, „wenn Polen Deutschland den Krieg erklärt hat (und das hat Polen indirekt durch die Generalmobilmachung), dann hatte Deutschland jede Legitimation, Polen anzugreifen“. Zudem verteidigte er nach Auffassung des Gerichts Thesen des verurteilten Holocaustleugners Germar Rudolf. Er schrieb laut Urteil des Bundesschiedsgerichts: „Nun, bis vor einigen Monaten glaubte ich auch, dass diejenigen, die „Auschwitz leugnen“ einfach nur pubertäre Spinner sind. Damals hatte ich aber auch noch nicht Germar Rudolf gelesen. Sorry, aber das Buch prägt einfach - zumindest wenn man objektiv ran geht“. Damals hatte der Bundesvorstand Thiesen lediglich verwarnt.

          Nachdem er im Juli 2009 in das Bundesschiedsgericht der Partei gewählt worden war, distanzierte Thiesen sich auf Aufforderung des Vorstands von seinen Äußerungen. Er habe den Holocaust nicht geleugnet und gedenke auch nicht, „dies in Zukunft zu tun“, schrieb er.

          Als kurz darauf bekannt wurde, dass er auf der Landesliste in Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl kandidierte, enthob der Vorstand ihn von seinem Amt am Bundesschiedsgericht und beantragte ein Parteiausschlussverfahren vor dem Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz. Dieses wies den Antrag im November 2011 ab. Dagegen legte der Bundesvorstand Berufung ein, die nun wiederum zurückgewiesen wurde. Der Bundesvorsitzende Sebastian Nerz sagte am Dienstag, auch wenn „ein Formfehler aus 2008 hier einen Parteiausschluss verhindert“, werde die Partei künftig gegen solche und ähnliche Äußerungen vorgehen.

          SPD und Grüne in Rheinland-Pfalz kritisierten die Entscheidung scharf. „Es ist ein Trauerspiel, dass die Piraten hier zu keinem konsequenten Handeln bereit sind“, hieß es in einer Mitteilung der Grünen. „Holocaust-Leugner haben in demokratischen Parteien keinen Platz.“

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