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Ärztekammerpräsident Montgomery : „Wir sind erschrocken“

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„Das Ganze ist eine absurde Debatte“: Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

„Das Ganze ist eine absurde Debatte“: Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer Bild: dpa

Bundesärztekammerpräsident Montgomery kritisiert die Justizministerin scharf für den Gesetzentwurf zum Verbot kommerzieller Sterbehilfe: Er sei nicht sicher, ob man im Ministerium „den eigenen Gesetzentwurf und die Begründung ausreichend gelesen und verstanden hat“, sagt er im F.A.S.-Interview.

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          Sie werfen der Bundesjustizministerin vor, mit ihrem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe Ärzte zu Sterbehelfern zu machen. Das Ministerium sagt dagegen, durch den Gesetzentwurf ändere sich nichts an der rechtlichen Situation der Ärzte. Was stimmt denn nun?

          Bisher werden einzelne Berufsgruppen im Recht nirgendwo privilegiert, sich an der Selbsttötung eines Patienten beteiligen zu dürfen. Durch die Erwähnung in der Begründung zum Gesetz ändert sich das: Zum ersten Mal wird Ärzten und Pflegern explizit gestattet, Patienten, zu denen sie ein besonderes persönliches Verhältnis haben, beim Suizid zu unterstützen. Wir sind erschrocken, weil diese Neuerung den eigentlich guten Zweck dieses Gesetzentwurfs, nämlich gewerbliche Sterbehilfe zu verbieten, in sein Gegenteil verkehrt.

          Es müsste doch wünschenswert sein, dass die rechtliche Situation der Ärzte geklärt wird.

          Dass man Ärzte privilegiert, ist völlig überflüssig und hat in diesem Gesetzentwurf nichts zu suchen. Wir fordern, den entsprechenden Passus komplett wieder zu streichen. Wenn es die Absicht der Ministerin ist, nichts zu ändern, dann soll man auch nichts ändern.

          Offenbar wollte das Ministerium nur die Beihilfe zum neuen Straftatbestand der gewerblichen Sterbehilfe von der Strafe ausnehmen.

          Das halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Das Ganze ist eine absurde Debatte. Die gewerbsmäßige Beihilfe soll komplett verboten werden. Das unterstützen wir. Wenn gleichzeitig Ärzte - unter den Bedingungen der Gewerbsmäßigkeit - doch Beihilfe leisten dürfen, ist das widersinnig. Wir würden einen Gesetzentwurf begrüßen, der sich darauf beschränkt, die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten.

          Sollte also ein Arzt bestraft werden, der einem Patienten den Weg zu einer Sterbehilfeorganisation weist?

          Das ist nicht Aufgabe eines Arztes. Im Übrigen ist in dem Gesetzentwurf nicht davon die Rede, einen Weg zu weisen, sondern davon, sich daran zu beteiligen, das heißt, selbst „helfen“. Ich bin nicht sicher, ob man im Justizministerium den eigenen Gesetzentwurf und die Begründung ausreichend gelesen und verstanden hat. Die Argumentation ist ein Versuch, unter Gesichtswahrung aus der Sache wieder herauszukommen.

          Welche Folgen befürchten Sie, wenn das Gesetz in dieser Form in Kraft träte?

          Zunächst mal wäre es schwierig zu bestimmen, was das besonders nahe Verhältnis ist, das ein Arzt aufbauen muss, um Beihilfe leisten zu können. Das ist ein vollkommen unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem niemand etwas anfangen kann. Wer prüft das, wie prüft man das? Außerdem gibt es einen Konflikt mit dem Berufsrecht, das Ärzten die Beteiligung am Suizid verbietet. Es werden weitere unabsehbare Rechtsprobleme entstehen, wenn man bedenkt, dass das Berufsrecht Landesrecht ist und wir hier dann in Konflikt mit dem Bundesrecht geraten. Der Streit ist völlig überflüssig. Wenn das ganze für die Justizministerin „keine Herzensangelegenheit ist“, wie sie sagt, sollte sie den Passus einfach wieder streichen.

          Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom April dieses Jahres entschieden, dass die Ärztekammer „kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen“ könne.

          Dieses Gerichtsurteil wurde grotesk überinterpretiert von Leuten, die daran ein Interesse haben. Unsere grundsätzliche Position ist: Aus ärztlicher Sicht bedarf es keines Selbstmords. Für die Fälle, in denen der Sterbeprozess schon eingesetzt hat, gibt es dank der Palliativmedizin ausreichende medizinische Angebote, um ein Leben würdig ohne vorzeitigen Tod zu beenden. Wenn ein Mensch, bei dem der Sterbeprozess noch gar nicht begonnen hat, seinem Leben selbst vorzeitig ein Ende setzen will, ist das seine freie Entscheidung, aber nicht Aufgabe des Arztes, ihm dabei zu helfen.

          Unter Ärzten besteht aber keine Einigkeit in dieser Frage: In einer Umfrage konnten sich 37 Prozent der Mediziner Beihilfe zu Suizid vorstellen.

          Gerade in ethischen Fragen sollte man sich an Mehrheitsentscheidungen halten. Der deutsche Ärztetag hat im letzten Jahr mit einer Dreiviertelmehrheit für eine Änderung der Berufsordnung gestimmt, die klarstellte, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.

          Sollten Ärzte, die sich in diesem Fall nicht an das Standesrecht halten, juristisch belangt werden?

          In den letzten 40 Jahren hat es in dieser Sache keinen einzigen durchgeklagten Fall vor den Berufsgerichten gegeben.

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